ich habe mal gehört, dass man beispielsweise eine Hausratversicherung auch vor dem vertraglich vereinbarten Kündigungstermin kündigen kann, wenn man eine Leistung daraus beansprucht hat.
Jetzt würde mich mal interessieren, ob man auch eine z.B. auf 5 Jahre festgeschriebene Krankenhaustagegeldversicherung dann kündigen kann, wenn man eine Leistung daraus in Anspruch nimmt, obwohl beispielsweise die Festschreibungsfrist lt. Vertrag - und damit erste „normale“ Kündigungsmöglichkeit - erst in 3 Jahren wäre. Könnt Ihr mir Näheres dazu sagen?