Krankenhaustagegeld kündbar?

Hallo,

ich habe mal gehört, dass man beispielsweise eine Hausratversicherung auch vor dem vertraglich vereinbarten Kündigungstermin kündigen kann, wenn man eine Leistung daraus beansprucht hat.

Jetzt würde mich mal interessieren, ob man auch eine z.B. auf 5 Jahre festgeschriebene Krankenhaustagegeldversicherung dann kündigen kann, wenn man eine Leistung daraus in Anspruch nimmt, obwohl beispielsweise die Festschreibungsfrist lt. Vertrag - und damit erste „normale“ Kündigungsmöglichkeit - erst in 3 Jahren wäre. Könnt Ihr mir Näheres dazu sagen?

Gruss, Eva

Hallo,

  1. KHT Versicherungen werden nicht auf 5 Jahre vereinbart!

  2. Ausnahme Unfall KHT

  3. bei KHT hat der Versicherer i.d.R. in den ersten drei Jahren jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht.

  4. der Kunde hat eins zum Ablauf der Mindestvertragsdauer (unterschiedlich je Gesellschaft) und dann jährlich!

  5. Aus dem Schadenfall heraus gibt es bei KHT auf dr Basis der MBKK kein außerordentliches Kündigungsrecht analog der Hausratversicherung!

Thorulf Müller

[email protected]

P.S.: Beim nächsten Mal mehr Infos - Name der Gesellschaft, Ursprungsbeginn, Tarif und Motiv!

Hallo Thorulf,
danke für Deine superschnelle Antwort.
Ich werde mich mal um konkretere Daten kümmern …
Gruss, Eva