Krankenhaustagegeldversicherung

Hallo!

Ist etwas kompliziert, aber ich versuche es mal:

Für einen AN wird über die Firma eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Der AN bekommt den Gesundheitsfragebogen in einfacher Ausfertigung, den er ausfüllt und zurück schickt. Der AN erhält keine weiteren Infos - keine Bestätigung, keine AGBs. Die Firma erhält eine Nachricht, dass mit Risikozuschlag angenommen und bezahlt.

Während der Prüfzeit der Versicherung auf Annahme oder nicht ergibt sich beim AN nun eine neue Krankheit, die wohl relevant wäre. Der AN (keine AGBs, keine Ahnung) meldet das aber nicht nach.

Mich würde nun interessieren, was mit dem Vertrag eigentlich ist. Ist er anfänglich überhaupt gültig zustande gekommen? (Weil AN keine Unterlagen?) Hat der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Meldepflichten verletzt (die er ja gar nicht kannte - aber ich weiß, Unwissenheit schützt…)

Liebe Grüße,
Snoef

hallo Swantje,
das geht so in Ordung. Hier ist nicht der AN der Versicherungsnehmer, sondern der Boss. Und der hat die Unterlagen.
Bei Gruppenverträgen (und darum handelt es sich) wird auf so kleine nachträgliche Vorerkrankungen nicht geachtet. Das fällt durchs Gitter. Kein Problem.
Grüße
Raimund