Muß man tatsächlich in das „Vertragskrankenhaus“ einer Krankenkasse? Beispiel :
Schlaflabor ist angesagt. Krankenhaus A lehnt ab, da die Krankenkasse das nicht bezahlt, weil sie mit Krankenhaus B einen Vertrag hat.
Auch die Krankenkasse beharrt bei einer telefonischen Nachfrage auf Krankenhaus B.
Wie ist da die Rechtslage?
eine kostenübernahme kann nur im rahmen der bestehenden verträge erfolgen. Sofern die kliniken „gleichwertig“ sind, kann die krankenkasse darauf bestehen.