Krankenkasse

Hallo,
Wenn Frau X ALG 1 bekommt bis zum 10.7. 2011 und dann am 21.7.2011 heiratet (Familienversicherung ohne Versicherungswechsel) muß sich Frau X dazwischen Krankenversichern oder gibt es da eine Übergangsfrist?
mfg

Hallo,

Frau X muss sich für diesen Zeitraum nicht versichern. Es gilt der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V für maximal einen Monat.

Grüße

Florian