Ich habe zum 30.08. begründet mein Arbeitsverhältnis gekündigt, da Schichtdienst, Überforderung und Alleinerziehend!
Nun hat sich herausgestellt, das ich an MS erkrankt bin und deshalb, lt. Aussage der Beraterin heute, bis auf weiteres nicht vermittelbar bin. Was soweit ja auch erstmal stimmt, da ich mich erstmal auf die Medikamente und Therapie einstellen muss.
Nun meine vielen Fragen,
1.) wird nun die Krankenkasse für mich zahlen?
2.) Wieviel?
3.) Und warum? Denn die erste Krankschreibung für 2 Wochen war wegen Angina (stimmte wirklich, musste Antibiotika schlucken) die Erstbescheinigung für 4 Wochen dann wegen Diagnose MS. Klar zusammen 6 Wochen, aber wegen was anderes!!
das hört sich nicht gut an und ich hoffe, Dir geht es bald wieder besser.
Der Arbeitgeber zahlt für sechs Wochen das Gehalt fort, bei Dir natürlich maximal bis zum 30.08. Besteht ein „ursächlicher Zusammenhang“ bei den beiden Erkrankungen, wird der erste Krankheits-Zeitraum auf die Dauer der Lohnfortzahlung angerechnet. Das wird der Arbeitgeber mit Deiner Krankenkasse klären. So wie von Dir geschildert, wird es wohl keinen Zusammenhang geben.
Nach Ablauf der sechs Wochen, bzw. ab 31.08. zahlt Deine Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% Deines Brutto-Gehalts, allerdings maximal 90% des letzten Nettos. Du wirst also etwas weniger Geld in der Tasche haben. Vom Krankengeld werden dann noch Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet und von der Krankenkasse einbehalten.
Du solltest jetzt schon das Krankengeld beantragen, damit die Krankenkasse Gelegenheit hat, rechtzeitig eine Verdienstbescheinigung bei Deinem Arbeitgeber anzufordern.
a)Beginn Arbeitsunfähigkeit
b)wann haben Sie gekündigt (an welchem Tag)
c)Wann lag welche Erkrankung vor ?
(2 Erstbescheinigungen ?)
d) besteht jetzt noch Arbeitsunfähigkeit ? Auch über den 31.08.09 hinaus, weil ja erst dann die Vermittlung einsetzen kann ?
MfG
Thomas H.
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hallo…danke für die Antwort
a.)vom 8.7. - 24.7. wegen Angina (Antibiotika schlucken)danach am 24. - 28. war ich im Krankenhaus und die Erstbescheinigung wegen MS war dann vom 31.7. - 28.8.
b.) gekündigt habe ich am Di. 30.06.
c.) es ist wahrscheinlich das ich weiter krank sein werde da die Therapie erst anschlagen muss und seine gewisse Zeit braucht, wegen Interforon /MS
Wie wird das jetzt berechnet und welche Leistungen übernimmt die Kasse alles???
Danke für die Mühe
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also, nach den genannten Eckdaten sieht es folgendermaßen aus
die eigene Kündigung war vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und wirkt sich daher nicht negativ aus
Arbeitunfähigkeit vom 08.07 - 28.07 wegen Angina bewirkt eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
neue Arbeitsunfähigkeit ab 31.07 wegen MS bewirkt eine erneute Entgeltfortzahlung für maximal 42 Tage längstens jedoch bis 31.08.09 (Ende Beschäftigung).
bei Arbeitsunfähigkeit über den 31.08.09 hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld errechnet sich aus dem Entgelt aus Ihrer jetzigen Beschäftigung. Sie können mit ca 70 % Ihres jetzigen Nettogehalts rechnen.
Hallo lieber Herr Thomas H.
ich habe noch eine Frage, hoffe das ist ok?!
Ab dem 01.10. bin ich offiziell arbeitslos (nach 9 Jahren ;((() durch die MS und in ständiger Behandlung stehe ich momentan dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung!! Zahlt die Krankenkasse trotzdem weiterhin bis zu 70% meines damaligen Nettogehaltes???
Vielen Dank für die Antwort…
Das Krankengeld errechnet sich immer aus dem letzten Entgelt VOR Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Solange also die Arbeitsunfähigkeit ab 31.07.09 andauert, berechnet sich das Krankengeld aus dem Entgelt aus der Beschäftigung.
Wenn Sie Arbeitslos sind und danach, also nach dem 01.10.2009 im Bezug von Arbeitslosengeld erkranken, wird Krankengeld in gleicher Höhe wie Arbeitslosengeld gezahlt.
MfG
Thomas H.
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hier meine Antworten soweit ich es von hier aus beurteilen kann.
Was zahlen?? Krankengeld oder Medikamente?
so eine Antwort ist ohne Angabe auf Verdienst (wenn es KG ist) oder der Rest auf Angabe von Hersteller nicht zu beantworten
sind die 2 Erkrankungen DIREKT hintereinander wird dies trotzdem angerechnet. Der AG muß nie mehr als 6 Wochen am Stück zahlen. Ganz streng genommen war die MS ja schon bei der Angina anwesend. und wenn das der Arzt so gemeldet hat, dann steht es leider fesz.