Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

In welchem § steht im Gesetz, dass ich als pflegebedürftig mit der Pflegestufe IIIH, auf einen Rollstuhl angewiesen, eine Arztbegleitung benötige? Wer bezahlt dafür, die Krankenkasse oder die Stadt?

Wie viel soll die Krankenkasse für Kompressionsstrümpfe Anziehen oder Ausziehen bezahlen?

Gruß G. Alexander

Hallo,

ich bin Experte im Beitrags- und Versicherungsrecht der Krankenkassen und kann Dir mit Deiner Frage leider nicht weiterhelfen. Wende Dich mit Deiner Anfrage bitte an jemanden, der Leistungsrecht der Krankenkassen beherrscht. Viel Erfolg!

Feffi Kunterbunt

Sehr geehrter Herr Alexander,
leider kann ich gar nichts zu Ihrer Anfrage beitragen.
Ich bin kein Experte in Fragen Krankenkasse etc.,
nur einmal Mitglied geworden, weil ich selbst eine Frage hatte.

Mit besten Grüßen

I.Clasen

Guten Abend,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an jemanden aus dem Krankenkassenbereich der Experte für das Leistungswesen ist. Ich kann Ihnen bei Ihrer Frage leider nicht weiterhelfen, da ich im Bereich des Beitrags- und Versicherungsrechts tätig bin.

MfG

Nicole Heredia

Liebe/-r Herr Alexander, ich würde ihnen gerne helfen. kann aber Ihre Frage nicht beantworten da keine erfahrung damit sorry!

allo, mit solchen spezifischen Fragen müssen Sie sich an die Pflegesachabteilung ihrer Krankenkasse wenden, die können Ihnen das kompetent und fachgerecht beantworten. Nur soviel:
Kompressionsstrümpfe anziehen gehört zu der täglichen Pflegeleistung und wird mit Minuten eingerechnet.
Bei Pflegegeldbezug werden alle Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet , damit hat die Stadt nichts zu tun.
Herzlichen Gruß Gaby

Hallo Ggad,
kannst Du mir sagen, was Du damit meinst, eine Arztbegleitung? Wann, wohinn, wie lange? Es gibt die Möglichkeit über die KK eien Krankenschwester für Intensivpatienten zu bekommen. Aber ich muß erstmal Deine Frage richtig verstehen.
Meinst Du mit den anderen Frage:
Welchen Betrag die KK für Kompensionsstrümpe bezahlt, oder wie viel Zeit sie in der Pflegekasse fürs An- und Ausziehen der Strümpfe zu grunde legt? Oder sonst was?
LG katelino

Liebe/-r Experte/-in,

In welchem § steht im Gesetz, dass ich als pflegebedürftig mit
der Pflegestufe IIIH, auf einen Rollstuhl angewiesen, eine
Arztbegleitung benötige? Wer bezahlt dafür, die Krankenkasse
oder die Stadt?

Wie viel soll die Krankenkasse für Kompressionsstrümpfe
Anziehen oder Ausziehen bezahlen?

Gruß G. Alexander

Hallo Herr Gad,

ich unterstelle mal sie meinen keine Begleitung DURCH einen Arzt, sondern eine ZUM Arzt.

Die Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Behandlung hat der Gesetzgeber generell gestrichen, evtl. hat die Gemeinde/Stadt hier noch eine Kostenübernahmemöglichkeit, die Kasse leider nicht. Geregelt sind die Fahrkosten im § 60 SGB V.

Die Kostenübernahme für An/Ausziehen von Kompressionstrümpfen ist in den Rahmenverträgen der Kassen mit den Sozialstationen vereinbart. Preise sind dort nachzulesen.

MfG
Thomas Heinold

Guten Tag Herr Gad,

das steht selbstverständlich niergendwo… denn nicht jeder, der in Pflegestufe III ist benötigt eine Arztbegleitung. Man stelle sich z.B. einen Rollifahrer mit Querschnittverletzung vor, der aber mit Hilfe seines Mundes des Elektrorolli fahren kann. Der Arzt ist wenige 100m entfernt; der Patient kann dann nicht nur selbständig den Arzt aufsuchen, sondern möchte das in der Regel auch… denn es bedeutet Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Ob eine Begleitperson erforderlich ist, entscheidet der Arzt… ich würde vorab eine Genehmigung der Krankenkasse einholen (also vor der Fahrt).

Das Anziehen von Kompressionstrümpfen bezahlt in der Regel gar nicht die Kranken-, sondern die Pflegekasse (es sei denn es handelt sich um eine kurzfristige häusliche Krankenpflege). Die Vergütungen hierfür werden zwischen den Kassen und den Pflegediensten vereinbart und sind sowohl regional, als auch vertragsbedingt sehr unterschiedlich. Sie als Patienten braucht das nicht zu kümmern… und es geht sie auch nichts an, da Verträge immer nur die Vertragspartner angehen.

Grüße, Christian

Lieber „Frager“,

eine sehr spezielle Frage. Vom Grunde muß man sagen das sich die Pflegestufe nach der Zeit der Pflege richtet. Nicht nach dem was „genau“ gepflegt wird. Also bei Pflegestufe III ist zudem zu sagen das dies meist Bettlägrige Personen bekommen. Und das mit der Arztbegleitung ist mir völlig fremd! Das was ich mir denken kann, ist das hier ein Schwerbehindertenausweis vorliegt der dies vorschlägt. Wenn dies so ist ist mein logisches denken das dies vom Versorgungsamt bezahlt wird. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht.

Das mit dem An- und ausziehen ist von KK zu KK unterschiedlich. Sogar von Pflegedienst zu Pflegedienst! Hier kommt es darauf an, was die Krankenkasse für Verträge aushandelt. Sprich ein genauer Preis ist hier nicht nennbar.

Hoffe geholfen zu haben. Schönes Wochenende

Hi!

Sorry, diese Fragen kann ich nicht bewantworten, da ich mich in dme Bereich nicht auskenne.

Tschüs
Axel

Hallo,

dafür gibt es kein Gesetz! Sie haben Anspruch auf die Erstattung der Fahrkosten (ggf. mit Begleitperson, die also hin- und zurückfahren kann).

Für das An- bzw. Ausziehen der Kompressions-Strümpfe gibt es Vertragspreise zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern (private Pflegedienste bzw. Sozialstationen). Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und auch zwischen den „Pflegediensten“ gibt es unterschiedliche Preise!

Hallo Gad Alexander,

in keinem § steht etwas dazu, ob man auf einen Rollstuhl oder Arztbegleitung angewiesen ist. Dies entscheidet immer nur ein Arzt und zwar jeweils auf den Einzelfall bezogen. Lediglich bei den Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ist eine Regelung zu finden, wonach „aG“ einen Betrag erhalten. Auch findet die Pflegestufe bei der Belastungsgrenze Berücksichtigung.

Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ist in der Regel vertraglich geregelt. Hierzu gibt es feste Vertragssätze, z. B. im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Also stellt sich die Frage nicht, wieviel eine Krankenkasse bezahlen soll - sie muss, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.

Ich hoffe, die Antwort hilft Dir weiter.

hallo herr alexander,
ich kann darüber leider gar nichts sagen - ich arbeite bei einer Zahnärztekammer…
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie alle Infos bekommen, die Sie benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Wepprich-Lohse

Hallo, dies steht nicht im Gesetz und alle Leistungen werden vom Arzt veranlaßt und er entscheidet auch darüber, was medizinisch notwendig ist.

Krankenkassen haben Verträge mit Sozialstationen und die ziehen die Kompressionsstrümpfe an und aus. Die Notwendigkeit bescheinigt auch der Arzt. Dies läuft über häusliche Krankenpflege. Grüße

Guten TAg

Zu Deinen Fragen:
Rechtsanspruch
Rollstühle sind Hilfsmittel i. S. § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung listet etwa 1300 „leistungspflichtige“ Einzelmodelle des Handels auf.

Damit die Kosten für den Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden können, ist ein ärztliches Attest mit genauer Modellangabe und Begründung erforderlich.
Die ordnungsgemäße Verwendung, die Aufbewahrung und die allgemeine Wartung und Pflege fällt mit der Überlassung des Krankenfahrzeuges in die Zuständigkeit des Versicherten. Die erforderlichen Reparaturen werden allerdings von der Krankenkasse übernommen.

Zur Frage der Kostenübernahme bei Arztfahrten folgender Link:

http://www.fwiegleb.de/kfahrten.htm

Nun noch zu den Stützstrümpfen:

Das Anlegen eines Kompressionsverbandes gehört - unabhängig von der Kompressionsstärke des Verbandes - zur Behandlungspflege im Sinne der Nr. 31.
„Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/Kompressionsstrumpfhosen sowie das Abnehmen eines Kompressionsverbandes ist nur verordnungsfähig bei Patientinnen und Patienten mit

* einer so erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten, dass sie die Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen nicht fachgerecht an- und ausziehen bzw. den Kompressionsverband nicht fachgerecht abnehmen können oder
* einer so starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, dass sie zu schwach sind, die Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen fachgerecht an- und ausziehen bzw. den Kompressionsverband fachgerecht abnehmen zu können (z. B. moribunde Patientinnen oder Patienten) …“

Liegt einer dieser Gründe vor, muß die Krankenkasse die Kosten übernehmen sobald der Hausarzt eine Verordnung ausgestellt hat. Die Preise für das An- und Ausziehen sind einheitlich festgelegt.
Sie dürften sich beim An- uns Ausziehen von Kompressionsstrümpfen pro Einsatz incl. Fahrtkosten ca. 8,80 € betragen

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an mich wenden.
Liebe Grüße
Thorsten Günther

Sehr geehrter Herr Alexander,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen, Elmar Pratsch

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen

Sorry das weiss ich leider nicht.
Viele Grüße
m.

sorry, kenn ich mich nicht aus