Guten TAg
Zu Deinen Fragen:
Rechtsanspruch
Rollstühle sind Hilfsmittel i. S. § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung listet etwa 1300 „leistungspflichtige“ Einzelmodelle des Handels auf.
Damit die Kosten für den Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden können, ist ein ärztliches Attest mit genauer Modellangabe und Begründung erforderlich.
Die ordnungsgemäße Verwendung, die Aufbewahrung und die allgemeine Wartung und Pflege fällt mit der Überlassung des Krankenfahrzeuges in die Zuständigkeit des Versicherten. Die erforderlichen Reparaturen werden allerdings von der Krankenkasse übernommen.
Zur Frage der Kostenübernahme bei Arztfahrten folgender Link:
http://www.fwiegleb.de/kfahrten.htm
Nun noch zu den Stützstrümpfen:
Das Anlegen eines Kompressionsverbandes gehört - unabhängig von der Kompressionsstärke des Verbandes - zur Behandlungspflege im Sinne der Nr. 31.
„Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/Kompressionsstrumpfhosen sowie das Abnehmen eines Kompressionsverbandes ist nur verordnungsfähig bei Patientinnen und Patienten mit
* einer so erheblichen Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der oberen Extremitäten, dass sie die Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen nicht fachgerecht an- und ausziehen bzw. den Kompressionsverband nicht fachgerecht abnehmen können oder
* einer so starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, dass sie zu schwach sind, die Kompressionsstrümpfe/Kompressionsstrumpfhosen fachgerecht an- und ausziehen bzw. den Kompressionsverband fachgerecht abnehmen zu können (z. B. moribunde Patientinnen oder Patienten) …“
Liegt einer dieser Gründe vor, muß die Krankenkasse die Kosten übernehmen sobald der Hausarzt eine Verordnung ausgestellt hat. Die Preise für das An- und Ausziehen sind einheitlich festgelegt.
Sie dürften sich beim An- uns Ausziehen von Kompressionsstrümpfen pro Einsatz incl. Fahrtkosten ca. 8,80 € betragen
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an mich wenden.
Liebe Grüße
Thorsten Günther