Liebe/-r Experte/-in,
ich will nächstes Jahr meine langjährige Lebenspartnerin, mit der ich seit 7 Jahren in einer Wohnung lebe, heiraten, damit ich bei ihr Krankenversichert bin. Mein Job wird ausgegliedert und ich möchte auf 400 Euro weiter arbeiten. Was ist dabei zu bedenken ? Vielen Dank für Deine Antwort Gruss Ingo aus Hamburg
Hallo Ingo, mit der Heirat muss deine Frau die Familienversicherung beantragen, du kannst dann alle Vorteile nutzen, die sie auch hat z.B. Zuzahlungsbefreiung. Bei 400 Euro Verdienst passiert weiter nichts, aber angeben musst du es. Über die Sozialversicherung bekommen sie Mitteilung.
Herzlichen Gruß Gaby
Gruß Gaby
Hallo Ingo, da ist nichts zu beachten. Wenn ihr geheiratet habt der Krankenkasse dies anzeigen und
dann kommt der Familienfragebogen. Der wird ausgefüllt und dann ist die Familienversicherung abgeschlossen. Dies geht aber nur bei geringfügiger (400 €) Beschäftigung. Die Frage ist nur wie lange wird dies noch kostenfrei möglich sein, wahrscheinlich wird dies im kommenden Jahr, aufgrund der Kopfpauschale nicht mehr kostenlos möglich sein.
Grüsse Harri
Hallo Ingo
Melde mich Morgen nochmal bei dir. Mache mich mal schlau was zu beachten ist.
Grüße Thorsten
Hallo Ingo,
da gibt es nicht viel zu beachten. Ab Tag der Eheschließung hat Deine Frau einen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung für Dich bei ihrer Krankenkasse. Die Familienversicherung muss sie dann dort beantragen. Du darfst neben den 400€ keine weiteren Einkünfte (selbst. Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, etc. haben).
Dann wünsche ich Euch eine glückliche Zukunft.
Hallo Ingo,
Du mußt nur beachten, dass Dein Gesamteinkommen die Grenze für die Familienversicherung nicht überschreitet. Diese beträgt in 2009 360 EUR, bzw. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigunt 400 EUR. Zum Gesamteinkomen zähelen z.B. auch noch Miet- und Kapitaleinkünfte. Wenn Du nur die geringfügige Beschäftigung ausübst, besteht der Anspruch auf Familienversicherung in jedem Fall.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Tabea Porada
Wenn ihr Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Ihre Einnahmen 400 € monatlich nicht übersteigen gar nichts.
Dann sind Sie beitragsfrei mitversichert,
MfG
Thomas H.
Hallo Ingo,
sorry, dass ich Dir nicht geantwortet habe, aber ich war in dieser Zeit im Urlaub. Das war auch hier eingetragen. Ich hoffe, Du hast inzwischen eine Antwort auf Deine Frage erhalten, sonst helfe ich Dir gern weiter.
LG und schönes Wochenende
Nicole
Sorry für die späte Antwort, ist mir wohl bei den vielen E-Mails entgangen
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Familienversicherung, wenn das Einkommen die Grenze nicht überschreitet. 400 Euro wären m. E. okay, ich bin da aber kein Experte mehr, wird bei meiner Krankenkasse mittlerweile von anderen Experten bearbeitet…
Hallo,
ich denke es geht um die kostenfreie Familienversicherung. Also wenn man auf 400 Euro arbeitet ist die einzige Bedingung das KEINE Einküfte (Miete, Selbst. Tätigkeit) da ist, das 325 Euro übersteigt. Auf jedenfall von vorneherein mit offenen Karten spielen. Weil wenn man etwas verdient, wird immer die Steuererklärung verlangt am Jahresende und da kommt alles raus.
Grüße