Guten Tag,
vor ca. 10 Jahren wurde bei meiner Mutter
ein Teil ihres Schließmuskels bei einer OP weggeschnitten.
Seit dieser Zeit nimmt sie ein Medikament gegen
Durchfall um nicht in die Hose zu machen.
Jetzt wurden alle Medikamente die gegen „Durchfall“
sind auf die rote Liste gesetzt. D. h. meine Mutter muss nun das Medikamten selbst bezahlen.
Wenig Rente - teures Medikament.
Falls sie sich das Medikamten nicht leisten kann,
wird sie in Zukunft wohl mehr Einlagen und Windeln benötigen.
Ich möchte nun wissen wie hoch hier die festgesetzten Zuzahlungen von der Krankenkasse
pro Quartal sind.
Bzgl. Einlagen u. Windeln gibt es verschiedene Größen und aus diesem Grund auch verschiedene
Festpreiszuzahlungen.
Wer kann mir aber trotzdem weiterhelfen.
Guten Tag,
Festpreiszuzahlungen bedeutet dass die Kasse z.B. für Einlagen sagen wir mal 10 € übernimmt, diese jedoch 12 € kosten, der Versicherte also 2 € zahlen muss. Zuzahlung bedeutet dass der Versicherte bei Hilfsmitteln 10 % maximal 10 Euro im Monat zahlen muss.
Die Festpreise werden von Kassen und Anbietern vereinbart. Die genaue Festpreishöhe können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Bei den Zuzahlungen gibt es eine Überforderungsklausel, sprich man muss nur einen bestimmten Höchstbetrag pro Kalenderjahr zahlen, dies gilt aber nicht für den Betrag der den Festpreis übersteigt, dieser ist prinzipiell voll zu zahlen und es gibt auch keine Höchstbetrag der maximal pro Jahr zu zahlen ist.
Ich hoffe ich habe Ihnen geholfen,
MfG
Thomas H.
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Rückantwort.
Ich habe bereits bei der Krankenkasse
nachgefragt.
Die meinten, dass es eben je nach Größe
und Menge ankommt und ob ich nur Einlagen,
oder nur Windeln bzw. Höschenwindeln benötige,
oder eben alles.
Bei den Einlagen musste meine Mutter bis jetzt nichts
dazubezahlen, jedoch bei den Höschenwindeln schon.
Von den Windeln brauchten wir aber bisher noch nicht viele. Das ist geldmäßig noch überschaubar.
Ich finde es schade, dass alte Leute mit wenig Rente und eigentlich schuldlos in solch eine Situation geraten sind, zuzahlen müssen.
Lt. Krankenkasse gibt es hier keine Sonderregelungen.
Aber es muss ja irgendwie weitergehen.
MIr wurde auch gesagt, man könne Medikamente auch als Geschenke überreichen. Aber wer will schon Windeln.
Also noch mal Danke
Ciao Fly
Hallo Fly,
wer bitte hat Ihnen dass mit dem Geschenk gesagt ? Das finde ich gar nicht witzig, grenzt eigentlich schon an eine Unverschämtheit.
Die neue Inkontinenzmittelregelung finden nicht nur die Betroffenen und die Pflegefachkräfte völlig daneben, auch die Kassen sind nicht glücklich damit. Wieder ein Beispiel der de-sozialisierung des Sozialstaates. Leider befürchte ich dass die Sozialgesetzgebung unter dieser Regierung diese Richtung nicht nur beibehalten, sondern massiv ausbauen wird.
Schaun mer mal,
MfG
Thomas H.
Hallo Thomas,
das mit dem Geschenk habe ich schon mehrmals gehört;
von der Apotheke und auch von der Krankenkasse.
Das erste mal schon vor ca. 4-5 Jahren.
Da hatte meine Mutter den „Ferrari“ als Durchfallmedikament - genau so wurde mir das von der Krankenkasse gesagt (FERRARI!!).
Dieses Medikament müsse sie nun selbst kaufen oder eben
„man könne so was als Geschenk überreichen“.
Und zwischenzeitlich müssen alle Durchfallmedikamente
selbst bezahlt werden, ob man kann oder nicht.
Ich habe mich hierzu beim Arzt aufgeregt, in der Apotheke und auch bei der Krankenkasse.
Wir könnten eine Klage einreichen wegen der mißglückten
OP.
Dazu gab es auch schon mal einen Schriftwechsel mit der Krankenkasse - eben wegen dem Ferrarimedikament.
Aber hier hätte wir beweisen müssen, dass meine Mutter aufgrund der mißglückten OP Durchfall hat.
Und das konnten wir nicht.
Und einen Rechtsstreit ohne Rechtschutz, mit wenig Rente hat keinen Sinn.
Hier geht den armen Leuten auf dem Weg zu ihrem Recht das Geld aus - und somit verlieren sie eben auf der ganzen Strecke. Dh. schuldlos und doch verloren.
Ciao fly
Hallo Fly,
Durchfallmittel und ähnliche Präparate dürfen nicht auf Kosten der Krankenkassen verschrieben werden. Verhandlungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Mitte Mai verliefen erfolglos, so dass vorerst alles bleibt, wie es ist. Loperamid und Co. sind nicht mehr verschreibungsfähig, seit am 1. April die neue Arzneimittelrichtlinie in Kraft getreten ist, soweit richtig.
Aber:
In begründeten Einzelfällen können Medikamente auch dann verordnet werden, wenn sie in der Richtlinie von der Verordnung ausgeschlossen sind. Die Begründung muss lediglich in der Patientenakte vermerkt werden, nicht auf dem Rezept. (Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch V, § 31, Absatz 1 und der Arzneimittelrichtlinie, Paragraf 16, Absatz 5.)
Die Krankenkassen sind nach Sozialgesetzbuch zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. M.E. ist es wirtschaftlich die Kosten für ein relativ „billiges“ Medikamt zu übernehmen, wenn daduch Kosten für teure Inkontinenzartikel vermieden werden.
Versuchen Sie mal diese Argumentation, evtl. geht die Kasse darauf ein,
MfG
Thomas H.