Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit 2008 durch einen privaten unfall bedingt rentner. zwischenzeitlich war ich in meinem berufsleben aber für ca. 5 jahre privat krankenversichert. bei der nun durchgeführten berechnung der anrechnungszeiten komme ich leider nicht in die gesetzliche versicherung für rentner, sondern muss mich freiwillig bei der gesetzlichen krankenkasse versichern. mir fehlen aufgrund der berechnungen die vom gesetzgeber leider aus anderen gründen so vorgegeben wurden nunmehr ca. 400 tage. (9/10 regelung) meine frage wäre nun ob diese regelung in jedem fall greift, auch bei dingen bei denen man aus dem berufsleben herausgerissen wird? hätte mich der unfall ca. 1 1/2 jahre später ereilt, würde diese regelung ja nicht für mich greifen.
kannst du mir hier eventuell einen rat geben oder kennst eventuell urteile die in diese richtung gehen???
vielen dank schon mal im voraus für deine bemühungen.
lg
elke