Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin jetzt leider in einer sehr vertrakten situation.

nehmen sie bitte - rein hypothetisch - an, ich wäre arbeitgeber und hätte einen verwandten bei mir eingestellt. diesen verwandten habe ich mit 610€ offiziell abgerechnet. nun erfahre ich das sich derjenige demnächst einer herz-op unterziehen muss. diese person bittet mich rückwirkend - für 3 monate - das gehalt auf 2.500€ (jeweils brutto) aufzustocken, damit das krankengeld dementsprechend hoch ausfällt.
ich würde aber nun nach einem jahr zur krankenkasse gehen und diese aktion aufdecken.

sollte diese schilderung den tatsachen entsprechen und sollte ich dann tatsächlich diese sache aufdecken, was muss ich dann erwarten und was erwartet dann meinen verwandten?

es wäre super, wenn ich eine fundierte antwort erhalten würde, vielen dank im voraus

Sorry, aber dazu kann ich ihnen keine Antwort geben!

Guten Tag,

in dieser Sache würde ich Ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

MfG
Thomas H.

Ich würde davon die Finger lassen, bei auffälligen Fallkonstellationen besteht die Möglichkeit der Betriebsprüfung. Diese wird von der Krankenkasse bei der Rentenversicherung beantragt und dann erfolgt eine Vorortprüfung, da fallen diese Veränderungen sehr schnelle auf und bringen AG eine Anzeige wegen Betrug und Erschleichung von Sozialleistungen ein. Dann er mittelt die Staatsanwaltschaft und es könnte sehr unangenehm werden.