Liebe/-r Experte/-in,
Darf ein Vertrag von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse sehr sehr lang sein?
Gruß G. Alexander
Liebe/-r Experte/-in,
Darf ein Vertrag von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse sehr sehr lang sein?
Gruß G. Alexander
Hi, ich versteh die Frage nicht.
Lang in Form von zeitlich lang befristet? Oder lang in Form von umfangreicher langer Vertragsschein?
Und welche Krankenkassenform interessiert, gesetliche oder private?
Bitte genauer formulieren.
Feffi Kunterbunt
Sorry, verstehe die Frage nicht?
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Hi Alexander,
was meinst du für einen Vertrag? Generell wird man Mitglied durch das Zustandekommen von bestimmten Kriterien + Willenserklärung, dass man sich bei einer Krankenkasse versichern lassen kann.
Diese Willenserklärungen - Beitrittserklärungen sind normalerweise nicht lang.
Deswegen verstehe ich deine Frage nicht. Meinst du eine private Krankenversicherung? Dort können Verträge reicht lang sein.
Tschüs
Axel
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Präzisieren Sie bitte ihre Frage. was heisst sehr lang 8Jahre oder 20Jahre oder mehr und Krankenkasse privat oder gesetzlich.
MFG Stefan
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sorry, aber die Frage versteh ich leider nicht…
Gruß
V. Riegel
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Guten Morgen,
was meinen Sie genau?
In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es keine Verträge, sondern nur das SGB V, das SGB XI und ggf. die Satzung.
Gruß
N. Heredia
Hallo Alexander
Leider ist deine Frage sehr unspezifisch. Um dir eine antwort geben zu können, brauche ich noch einige Infos.
Liebe Grüße
Thorsten
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Guten Tag,
warum sollte er das nicht sein dürfen?
Die Anforderungen an einen Vertrag sind, dass er alles wichtige enthält, nicht dass er kurz ist. Aber Sie haben als Versicherter ohnehin nichts mit den Verträgen zu tun, da diese mit den Leistungserbringern geschlossen werden. Ihre Ansprüche dagegen sind gesetzlich, oder durch Satzung, geregelt.
Mf Gruß, Christian
Hallo,
von welchem Vertrag sprechen Sie hier??
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Sorry das kann ich leider micht beantworten!
sorry das weiss ich nicht.
lg m.
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Hallo Gad Alexander,
Du stellst mir seltsame Fragen. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die etwas über die Länge von Verträgen aussagt. Meines Erachtens ist es auch unerheblich, wie lang irgendwelche Verträge sind. Wichtig ist doch das, was drin steht, oder?
Gruß
Harald
Lieber Alexander, leider auch nicht mein Thema.
Gruß, Elmar
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Hallo Herr Alexander,
was genau meinen Sie ?
MfG
Thomas H.
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hallo, ich kenne mich leider mit diesen Verträgen überhaupt nicht aus. Sorry.
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der Vertrag mit einer gesetzlichen Kasse läuft solange, wie der Kunde dies vereinbart, mind. 18 Monate.
Bei einer Privaten Krankenversicherung gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
Liebe Grüsse Stefan,
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Ein Vertrag enthält alle für die Leistungserbringung relevante Regelungen, dies können 10 aber auch bis zu 50 Seiten sein, dies hängt von der Komplexibilität der Leistung ab.
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Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.
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