Liebe/-r Experte/-in,
darf ein Beamter oder Angestellter von der Pflegekasse/Krankenkasse einen Patient oder eine Krankenschwester/Krankenpfleger unangemeldet anrufen?
Wenn nein, könnte es der Grund sein, daß ein Beamter den Wunsch geäußert hat, daß die Leute (z. B. Patient, Krankenpfleger, Eingliederungshelfer) ihn anrufen?
Wenn ja oder nein, gibt es ein Gesetz darüber?
Dürfen verschiedene Behörden Informationen über eine Person austauschen?
Wo steht es im Gesetz?
Darf die Krankenkasse einen Patienten zum Zahnarztgutachter schicken, wenn es um die Anfertigung einer Zahnkrone geht, über die ein Zahnarzt entschieden hat?
Gruß G. Alexander