Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe kurz mal eine Frage. Ein Bekannter von mir (kurze Beschreibung: seit Jahren ca. 3 Jahren nicht krankenversichert, seit da auch keine Einnahmen, kein Job aber auch nicht AL gemeldet) versucht mit aller Mühe wieder sein Leben in den Griff zu bekommen und hat schon sein Leben ziemlich angefangen zu ordnen und nun hat er seit drei Wochen auch endlich wieder ein normales Arbeitsverhältnis eingenommen auf Vollzeit und benötigt seit da eine Krankenversicherung. Da er damals aus seiner alten Krankenkasse (BKK) raus geschmissen wurde aufgrund offener Beträge kann er hier nicht mehr hin, die Ausstände bei dieser Kasse wurden ihm inzwischen erlassen. Jedoch kommt er irgendwie nun in keine andere Kasse rein bzw. lese ich hier im Internet überall das ihm Beträge rückwirkend nachgefordert werden. Wie kann man das ganze regeln, gibt es hier eine Möglichkeit da ja keine Einnahme erfolgten. Was kann man hier machen, eine Antwort wäre echt dringend, er muss seit drei Wochen eine Kasse vorlegen bei seinem Arbeitgeber und kommende Woche findet dort schon die Abrechnung statt.

Ich wäre sehr dankbar wenn Du ihm weiter helfen kannst. Ich bin selber dran ihn wo es geht zu unterstützen und wäre froh wenn wir hier auch eine plausible Lösung finden könnten weil jegliche weiteren Kosten würden seine Motivation nur wieder runter reissen.

Vielen vielen Dank im Voraus.

Grüße
Jenna25

Es gibt leider nur eine Möglichkeit, er muß mit seiner alten BKK sprechen und mit ihr gemeinsam schauen, wie man dies lösen kann. Entweder werden die Beiträge der letzten drei Jahre erlassen, oder man ermittelt, welche Beiträge nachgefordert werden und es wird eine Ratenzahlung vereinbart, die ihn nicht überfordert. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich jeder krankenversichern muss, wenn man selbst die Beiträge nicht bezahlen kann, kann man die entsprechende Hilfe beim Sozialamt oder der ARGE erhalten. Bei Kunden ohne Einkommen wird monatlich nur der Mindestbeitrag fällig. Aber er wird definitiv nicht darum kommen, weil auch jede neue Krankenkasse nach einer Bestätigung der alte Kasse fragt und diese braucht er sowieso. Dadurch wird eine lückenlose Versicherung sichergestellt. Er wird nachzahlen müssen. Eine Ratenzahlung kann auch so aussehen, dass man monatlich nur 20 € bezahlt und dass die nächsten 20 Jahre als Beispiel. Ich denke die BKK wird schon eine Lösung finden, wenn man mit denen spricht. Und dann bekommt er eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, so dass dieser ihn anmelden kann.

Hallo,

wenn ichs richtig verstanden habe, ist der Bekannte versicherungspflichtig beschäftigt. Er muss also seinem Arbeitgeber seine Krankenkasse nennen, damit dieser die Sozialversicherungsbeiträge dorthin abführen kann.

Durch die Beschäftigung besteht Versicherungspflicht und die zuständige Krankenkasse darf ihn nicht ablehnen. Zuständig ist in diesem Fall die zuletzt zuständige Kasse, also die entsprechende BKK. Dass die ihn nicht nehmen sollte wegen früherer Zahlungsrückstände kann ich mir nicht vorstellen, da sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Da wir in Deutschland seit 01.04.2007 Versicherungspflicht haben, (das heißt, dass es im Grunde niemanden mehr geben dürfte, der ohne Krankenversicherungsschutz ist) und jede gesetzliche Kasse sich an die Gesetze halten muss, wird es zu einer rückwirkenden Versicherung kommen, zu der dann auch Beiträge fällig werden.

Diese Versicherung beginnt frühestens am 01.04.07, also zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz zur Versicherungspflicht in Kraft getreten ist, bzw. eben mit Beginn der bisherigen Nichtversicherungszeit. Die BGeeiträge werden prozentual und einkommensabhängig berechnet, wobei bei o,oo Euro Einkommen ein fiktives Mindesteinkommen angenommen wird, welches wieder der Gesetzgeber vorschreibt. 2009 lag das z.Bsp. bei 840,00 Euro, und davon werden dann eben die Beiträge prozentual berechnet. 2009 waren das beispielsweise 14,9% zur Krankenversicherung und 1,95% (bzw.2,2% für Kinderlose) zur Pflegeversicherung.
u
Über die Gesamtsumme der angefallenen Beiträge kann man bei Bedarf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse abschließen, wobei sich jede Kasse sicher auf die Bedürfnisse des Kunden und dessen Zahlungsfähigkeit einlassen wird und die Ratenhöhe individuell vereinbart. Dass alles erlassen wird, glaube ich nicht, denn es wäre ja nicht gesetzteskomform. Aber vielleicht hat der Bekannte ja Glück und Verhandlungsgeschick und die Kasse lässt sich auf Kompromisse ein.

Ich rate dringend dazu, dass er sich bald selber drum kümmert, denn wenn erst der Arbeitgeber sich auf die für ihn sehr umständliche Suche nach der zuständigen Kasse begeben soll, ist das nicht der beste Start in sein neues Berufsleben.

Viel Erfolg dabei!

Feffi Kunterbunt