Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in, hallo Feffi :smile:

ich bin noch nicht oft hier bei wer-weiss-was gewesen, aber ich hoffe, den richtigen Weg gewählt zu haben, direkt jemand anzusprechen…

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin nun seit einigen Jahren selbständig und „nebenberuflich“ noch Mutter von zwei kleinen Kindern. So wie es aussieht, muss ich meinen Kindern zuliebe meine Tätigkeit einschränken. Im Moment bin ich freiwillig versichert über eine gesetzliche Krankenkasse und zahle einen Mindestbeitrag von ca. 300,- monatlich. Ich habe ausgerechnet, dass ich dieses Jahr mit der Einschränkung der Tätigkeit unter 3500,- Gewinn käme. Kann ich dann einen Antrag auf vorzeitige Familienversicherung stellen, oder geht das erst ab 2011? Ich weiss einfach nicht, ob ich die 300,- Euro für die Versicherung aufbringen kann und meinem Mann wollte ich eigentlich auch nicht über Gebühr ins Portemonnaie greifen …

Ich hoffe, Du kannst mir weiterhelfen…

Vielen Dank schon mal!

Nicole

Hallo,

Familienversicherung ist problemlos möglich, wenn: Du nicht hauptberuflich selbständig bist (keine Arbeitnehmer beschäftigen, denn in der Arbeitgeberposition wärst Du immer hauptberuflich selbständig) und Dein Gesamteinkommen (also nicht nur das Einkommen aus Selbständigkeit, sondern auch eventuelle Miet- oder Zinseinnahmen, Renten, Versorgungsansprüche) die 360,00 Euro monatlich nicht übersteigen.

Und so gehts: Sag Deiner Kasse, ab wann Du die Hauptberuflichkeit beendest und beantrage ab diesem Tag die Familienversicherung. Dort vertraut man erstmal auf Deine Aussage bezüglich Einkommen. Dieses wirst Du aber zu gegebenen Zeitpunkt nachweisen müssen, nämlich wenn Dein Einkommenssteuerbescheid da ist, aus dem man Dein Einkommen ablesen kann (wird monatlich aufgerechnet, falls Wechsel von Haupt- zu Nebenberuflichkeit unterm Jahr war). Sollte sich dabei rausstellen, dass die 360,-Euro monatlich überschritten waren, wirds wieder rückwirkend abgeändert.

Es ist also einfacher, als Du denkst. Einfach mal mit der Kasse reden!

LG

Feffi Kunterbunt

Vielen Dank für Deine Antwort!

Geht das auch rückwirkend? Vielleicht kann ich die Beiträge ja sicherheitshalber bezahlen und sie nachher zurückbekommen, wenn ich wirklich unter die 365,- Euro Einkünfte pro Monat komme?

Ich befinde mich gerade im Krankenkassenwechsel und befürchte einfach, dass die mich für „kompliziert“ halten, wenn ich direkt mit sowas komme. Da wollte ich lieber etwas informiert sein :wink:

Rückwirkend wäre Verhandlungssache und Sachbearbeiterentscheidung. Einfach mal anfragen und reelle Situation schilder. Viel Glück!