Sehr geehrter sommerd,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht helfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch
ok, trotzdem danke für ihre Antwort!
Hallo,
ja die Möglichkeit kann bestehen, die Krankenkasse könnte dies u. a. wegen grober Fahrlässigkeit tun.
Prinzipiell darf die geschädigte Person nicht belastet werden. Es kann aber sehr wohl sein, dass die Krankenkasse vom Verursacher den Schaden einklagen wird. Hat dieser eine gute Haftpflichtversicherung, dann sollte das auch kein problem sein.
Hat sich die geschädigte Person selbst verletzt, dann ist das Ganze wohl eher Formsache…
MfG
vriegel
Vielen Dabk für Ihre Antwort!