Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage:

Eine Person hat sich beim Versuch zu Grillen schwere Verbrennungen zugezogen, als sie Spiritus auf Kohle schüttete. Es folgte Krankentransport per Hubschrauber und mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt. Es wurde niemand außer der genannten Person verletzt.

Die Krankenkasse der geschädigten Person verlangt das Ausfüllen eines Unfallfragebogens zur Ermittlung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte.

Ich will nur vorsorglich wissen, ob Gründe bestehen (entsprechend dem Unfallhergang) aus denen die Krankenkasse die Kosten für Krankentransport und Krankenhaus nicht bezahlen müssen und der Geschädigte selbst dafür auskommen muss.

Vielen Dank und viele Grüße
sommerd

Hallo,

diese Unfallfragebögen werden bei jedem Unfall versandt, damit die Krankenkasse feststellen kann, wer die Folgen des Unfalls zu zahlen hat. Ist beispielsweise eine andere Person schuld, muss diese bzw. deren Haftpflichtversicherung zahlen. Handelt es sich um einen Wege- oder Arbeitsunfall, muss die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen.

Inwieweit der Selbstverursacher in diesem Fall herangezogen wird, weiß ich nicht. Dies wüsste ein Experte mit Sachgebiet Leistungsrecht gesetzliche Krankenkasse. Ich bin Experte Beitrags- und Versicherungsrecht gesetzliche Krankenlkasse und kenn mich mit Leistungsgewährung nur am Rande aus. Nur eins: Der Unfallfragebogen muss in jedem Fall ausgefüllt werden. Ob eine (Teil-)Rechnung kommt, weil selbst verursacht, wird derjenige dann selber merken (müssen).

Feffi Kunterbunt

Ein Unfallfragebogen wird grundsätzlich versandt, wenn sich aus der Krankenakte ergibt, dass es sich um einen Unfall handeln könnte. Meiner Meinung besteht aber kein Grund, warum die Krankenkasse die Behandlungskosten bei Ihnen selbst anfordern sollte. Bitte wenden Sie sich wegen dieser Frage an einen Experten aus dem Leistungsrecht.

Ich weis über diese Situation nicht bescheid.

Hallo!

Keine Sorge; reine Routine. Es geht nur darum zu klären, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist; in beiden Fällen wären andere Leistungsträger ersatzleistungspflichtig (Unfallversicherung bzw. Haftpflichtversicherung). Es geht nicht darum Leistungen wegen Selbstverschulden zu verweigern… sowas gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht… lediglich bei Vorsatz gäbe es Leistungsausschlüsse :wink:

Gruß, Christian

Hallo,

die Krankenkasse wird den Transport sowie die Behandlung auf jeden Fall bezahlen. Ob allerdings gegen einen Dritten ein Regress-Anspruch gestellt wird, kann ich jetzt nicht beurteilen. Wenn der Geschädigte entsprechende Angaben macht, dass er sich diese Verletzungen selbst zugezogen hat und niemand anders daran schuld hat, ist das Problem aus der Welt. Sollte der Geschädigte allerdings gegen einen Dritten vorgehen, weil dieser evtl. den Spiritus in den Grill gegossen hat, dann wird auch die Krankenkasse gegen diesen „Verursacher“ vorgehen.

Mfg

Matthias

Danke für Ihre Antwort!

Danke für Ihre Antwort!.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Vielen Dank für Ihre Antwort
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Nein, es gibt da kein Problem. Der Unfallfragebogen wird immer rausgeschickt, wenn es sich um einen Unfall handelt, sollten andere Personen an dem Unfall beteiligt sein Verkehrsunfall etc. wird die Versicherung des Unfallgegners in Anspruch genommen. Eine Leistungsverweigerung wird da niemals folgen…

Guten Abend

Der Krankenkasse geht es in solchen Fällen immer nur um die Ermittlung eines Drittverursachers. Sollte in eurem Fäll eine Person für das Unfallgeschehen verantwortlich gewesen sein, wird die Kasse versuchen, die Kosten dort(bei ihm oder seiner Haftpflichtversicherung)geltend zu machen.

Die Krankenkasse wird aber auf keinem Fall dem Versicherten (Verletzten) die Kosten aufdrücken, es geht wirklich nur um die Ermittlung eines Drittverursachers.

Gute Besserung unbekannter Weise.
Thorsten

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Vielen Dank für Ihre Antwort!.

Hallo … dazu ist das Forum da :wink:

Gruß, Christian

Hallo,

nein, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Kasse will nur klären ob Regreßansprüch gegen Dritte bestehen oder ein Arbeitsunfall vorlag.

Wenn Sie aber unsicher sind, geben Sie einfach auf dem Fragebogen an dass kein Fremdverschulden vorliegt (Einfach alles Streichen und im freien Feld groß Kein Fremdverschulden eintragen).

Oh, und gute Besserung für den/die Verletzten.

MfG
Thomas Heinold

§52 SGB V regelt die Möglichkeiten in welchen Fällen die Krankenkasse Leistungen wie Krankentransport verweigern kann,
und grobe Fahrlässigkeit zählt nicht zu den Möglichkeiten.

Anders sieht es aus wenn sich die Person vorsätzlich (absichtlich) verbrannt hätte.

Vielen Dank für Ihr Antwort!

Schöne Grüße
sommerd

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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keine ahnung bin nur interessierter des themas kk. kenne aber diese bögen und bin der meinung da dürfte nur bei vorsatz was auf dritte zukommen, wenn diese beteiligt-schuld an dem unfall waren

gruss