Liebe/-r Experte/-in,
ich war bis zu meinem Vorruhestand Pflichtmitglied bei der Bayerischen Apothekerversorgung und soll jetzt bei der Krankenkasse nicht in die Rentenkasse aufgenommen werden können und damit zu meiner Rente (240€) keinen vollen 400€ Job annehmen können, sondern muß mich freiwillig versichern, was dann wieder meinen Dazuverdienst auffrißt. Kann das sein?
Besten Dank für die Antwort
Ursula Pohl
ja, das kann gut sein. Durch die (langjährige) private Versicherung erfüllst Du nicht die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner - KVdR. Daher bleibt wohl nur die freiwillige Krankenversicherung übrig.
Gruß
Harald
Ja das ist richtig es ist nur die freiwillige Versicherung möglich.
PS. Versichert zu sein ist keine Strafe.