Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau wurde im April am Knöchel operiert. Seit dem ist sie auf einer Krücke unterwegs.
Wir haben bereits im Januar unseren Urlaub gebucht. Nach Aussage unseres Arztes steht die 3 Wöchige Reise der Genesung nicht entgegen. Alleine kann sie auch nicht hier bleiben, da sie noch nicht alleine Auto fahren kann. Lediglich die Krankenkasse will einen 3 Wöchigen Urlaub nicht zustimmen. Deren Vorschlag war sich für den Urlaub gesund schreiben zu lassen und danach wieder krank. Das würde aber einer Kündigung des Arbeitgebers nach sich ziehen. Ich suche jetzt nach einer Grundlage die es erlaubt bei einem Strandurlaub und nicht einem Wanderurlaub trotz Krankschreibung zu unternehmen. Für den Urlaubszeitraum wären wir auch bereit auf das Krankengeld zu verzichten. Vieleicht kennt auch jemand ein Gerichtsurteil oder einen entsprechenden § aus dem Sozialgesetzbuch.

Sorry, dafür bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich bin Experte für Beitrags- und Versicherungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen und das „riecht“ nach Leistungsrecht.

Hallo,

da gibt es keine Rechtsgrundlage! Aber: wenn der Arzt diesem Urlaub zustimmt, spricht eigentlich nichts dagegen, diesen anzutreten. Vorschlag: Stellen Sie schriftlich einen „Antrag“ auf Zustimmung der Krankenkasse auf den vor langem gebuchten Urlaub. Die Krankenkasse kann/muss dies dann dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Entscheidung vorlegen. Der Urlaub darf der Genesung nicht schaden, wovon ich ausgehe (bei einem Strandurlaub wohlgemerkt!). Fordern Sie diese Entscheidung von Ihrer Krankenkasse schriftlich (wenn die sich so blöd dranstellen, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich in deren Geschäftsstelle) und mit Rechtsbehelfsbelehrung an. Gegen diesen Bescheid können Sie dann Widerspruch einlegen bzw. auch einen Anwalt einschalten (allerdings auf Ihre Kosten). Lassen Sie sich vom Hausarzt oder auch Facharzt, am besten von beiden, ein Attest ausstellen, aus dem hervorgeht, dass dieser Urlaub der Genesung dient!!!

Und ich würde an Ihrer Stelle die Krankenkasse wechseln :wink:

Mfg

Matthias

Hallo Grumpy,

die Leistungen des Sozialgesetzbuches gelten nur für Deutschland. Wer sich ohne Zustimmung der Krankenkasse ins Ausland begibt verliert den Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Sie bereit sind auf das Krankengeld zu verzichten sollte die Kasse kein einwendungen gegen den Auslandsaufenthalt haben, wenn Ihr Arzt diesen befürwortet.

MfG
Thomas H.

Hallo… wichtig ist nur, dass sich deine Frau krankheits- und heilungsbewußt verhält. D.h. als erstes ein Attest vom Arzt ausstellen lasse, aus dem hervorgeht, dass er aus med. Sicht keine Einwände gegen den Urlaub hat. Dann im Urlaub nichts machen, was dem Heilungsverlauf entgegen steht.

Leider schreibst du nicht, wohin es in den Urlaub gehen soll. Innerhalb von Deutschland kann es Euch die Kasse nicht verbieten. Geht es ins Ausland, würde ich von der Kasse - unter Vorlage des Attestes - um eine gutachterliche Entscheidung durch den Medizinsichen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestehen, wenn die Kasse (kann eigentlich nur AOK oder Barmer sein) nicht von sich aus zustimmt. Wenn ihr im Ausland Urlaub macht, können die Leistungen (also auch das Krankengeld) ruhen, da Leistungen nur auf deutschem Boden oder im EU-Ausland gewährt werden. Nicht aufgeben.

Gruß, Christian

Danke für die Antwort. Meine Vermutungen die ich als Laie hatte werden dadurch gestützt.
Im Urlaub geht es nach Kroatien und die Versicherung ist nicht die AOk sondern die Continentale BKK.
Ich habe denen bereits einen Brief geschrieben indem wir auch für den Urlaubszeitraum auf das Krankengeld verzichten.
Mal schauen was dabei rauskommt. Danke für die schnelle Antwort.

Danke für die schnelle Antwort. Meine Vermutungen wurde durch die Antwort bestätigt. Ich habe bereits mit der Kasse BKK Continentale Kontakt aufgenommen. Mal sehen was die am Montag sagen.

Während des Urlaubs besteht lediglich normalerweise kein Anspruch auf Krankengeld, dass man sich dafür Gesund schreiben lassen muss ist mir eigendlich unbekannt.

Gegen die Entscheidung der Krankenkasse kann man Widerspruch einlegen,
hierzu bitte die ärztliche Bgerümdung beifügen.Wenn man trotzdem fährt,
entfällt für dies Zeit der Krankengeldanspruch und ohne Krankengeld ist man
eventuell dann auch nur noch 4 Wochen versichert aber ohne KG-Anspruch. Und
der Krankengeldanspruch lebt danach auch nicht wieder auf.