Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin pflegebedürftig mit der Pflegestufe IIIH. Ich bin Tetraplegiker und habe auch Spastiken.

Jahrelang hat meine Krankenkasse die Kosten für die tägliche digitale Ausräumung übernommen, die in der ärztlichen Verordnung auch so angeordnet wurde. Auch in diesem Jahr wurde der Antrag ärztlicherseits entsprechend gestellt, aber die Krankenkasse will nur die Kosten für alle 2 Tage bezahlen, mit der Behauptung, dass ich nunmehr alle dazwischenliegenden Tage ein Medikament einnehmen soll, welches den Stuhlgang weicher macht.

Ist das rechtens?

Gruß G. Alexander

tut mir leide, nicht mein Thema.

Gruß

Harald

In leistungsrechtlicrn Dingen kann ch Ihnen leider nicht weiterhelfen. Gruß N.H.

Hallo Alexander,

ich habe Deine Frage an einen wirklichen Experten in diesem Bereich, einen Freund, der bei einer Krankenkasse arbeitet, weitergeleitet. Du wirst in Kürze (also wahrscheinlich Anfang nächster Woche) eine kompetente Antwort erhalten, da die Frage zur Not bis zur Rechtsabteilung weiter gegeben wird.

Mein Gebiet ist eher die private Krankenzusatz- oder
Krankenvollversicherung. Dennoch habe ich ein Netzwerk von Freunden und Bekannten, das ich nutzen kann, z.B. bei Krankenkassenfragen. Evtl. lohnt sich für Dich der Gang vors Sozialgericht, sollte die Handlungsweise der Krankenkasse umstritten oder nicht rechtens sein.

Bin selbst gespannt! Schönes Wochenende!

Hallo Alexander,

hier die Antwort meines Freundes von der Krankenkasse, der sich seinerzeits in der Fachabteilung schlau gemacht hat, weil es sich um ein wirklich sepzifisches Problem handelt. Ich setzte seine Aussagen in Häkchen, also Zitat:

"Es handelt sich bei der „digitalen Abführung“ um eine Leistung, die der Pflegedienst mit ca. 6,50 € je Anwendung/Leistung abrechnen kann. Die digitale Abführung ist in der Regel eine Sache, die nicht als Dauerverordnung ausgestellt wird, da eine medikamentöse Behandlung duch so genannte Abführmittel den selben Effekt erfüllt/erfüllen sollte. Es ist schwer nachvollziehbar (so meine Kollegen aus der Fachabteilung) wie man eine deratige Verordnung als Krankenkasse ablehnen kann, da sowas nur bei allerhöchster Dringlichkeit verordnet wird, jedoch ist es ihnen bisher auch noch nicht vorgekommen, so etwas als Dauerbehandlung zu sehen (zumal es sich um eine unangenehme Angelegenheit handelt). Man also auch davon ausgehen kann, dass es schon eine schwerwiegende Sache sein muss bei dem Patienten.

Meine Kollegen gehen davon aus, dass die Krankenkasse diese Verordnung dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vorgelegt hat und dieser so entschieden hat.

Mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen."

Ich hoffe, Dir ein wenig weiter geholfen zu haben, auch wenn Du das meiste sicher schon selbst wusstest, weil Du individuell betroffen bist. Mein Bekannter arbeitet bei einer der größten Krankenkassen Deutschlands und eine Dauerverordnung zu Deinem Problem ist denen noch nicht untergekommen, sondern lediglich temporäre Bewilligung.

Schönes Wochenende!

Hallo Herr Alexander,

ich würde das Kassenschreiben nehmen und zunächst mit Ihrem Arzt darüber sprechen. M.E. ist dies weniger eine verwaltungstechnische, als vielmehr eine medizinische Frage.

MfG
Thomas H.

Guten Tag,

die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden so erbracht, dass sie zweckmäßig und ausreichend sind. Reicht die vorgeschlagene Verfahrensweise aus, so ist sie so durchzuführen. Sie beschreiben nicht, ob das neue Vorgehen Schwierigkeiten für Sie birgt. Nur der Wunsch dass alles so bleibt wie es ist, begründet keine Leistung.

Gruß, Christian

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann. Ich denke aber, dass es nicht Sache der Krankenkasse, sondern des Arzts ist, die Therapie festzulegen.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch