Hallo Alexander,
hier die Antwort meines Freundes von der Krankenkasse, der sich seinerzeits in der Fachabteilung schlau gemacht hat, weil es sich um ein wirklich sepzifisches Problem handelt. Ich setzte seine Aussagen in Häkchen, also Zitat:
"Es handelt sich bei der „digitalen Abführung“ um eine Leistung, die der Pflegedienst mit ca. 6,50 € je Anwendung/Leistung abrechnen kann. Die digitale Abführung ist in der Regel eine Sache, die nicht als Dauerverordnung ausgestellt wird, da eine medikamentöse Behandlung duch so genannte Abführmittel den selben Effekt erfüllt/erfüllen sollte. Es ist schwer nachvollziehbar (so meine Kollegen aus der Fachabteilung) wie man eine deratige Verordnung als Krankenkasse ablehnen kann, da sowas nur bei allerhöchster Dringlichkeit verordnet wird, jedoch ist es ihnen bisher auch noch nicht vorgekommen, so etwas als Dauerbehandlung zu sehen (zumal es sich um eine unangenehme Angelegenheit handelt). Man also auch davon ausgehen kann, dass es schon eine schwerwiegende Sache sein muss bei dem Patienten.
Meine Kollegen gehen davon aus, dass die Krankenkasse diese Verordnung dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) vorgelegt hat und dieser so entschieden hat.
Mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen."
Ich hoffe, Dir ein wenig weiter geholfen zu haben, auch wenn Du das meiste sicher schon selbst wusstest, weil Du individuell betroffen bist. Mein Bekannter arbeitet bei einer der größten Krankenkassen Deutschlands und eine Dauerverordnung zu Deinem Problem ist denen noch nicht untergekommen, sondern lediglich temporäre Bewilligung.
Schönes Wochenende!