Liebe/-r Experte/-in,
ich bin beihilfeberechtigt und zu 50% bei einer privaten Krankenkasse versichert.
Ich leide an einem Posttraumatischen Belastungssyndrom F43.1G un rez. depressiver Symptomatik F33.1G
Die muss ich in einem akut Krankenhaus behandeln lassen, die auf diese Symptomatik spezialisiert ist. Die Beihilfestelle hat dem Antrag schon zugestimmt. Meine Krankenkasse hat noch mal einen Fragebogen geschickt und will unter anderem wissen, ob ich arbeitsunfähig bin.
MeineFrage: Kann die Krankenkasse ihre Zustimmung davon abhängig machen, ob ich arbeitsunfähig bin??
Die Ironie wäre, dass mir meine Arbeit halt gibt, bis ich endlich einen Klinikplatz bekomme. Zuhause rumsitzen wäre nicht gut für mich.
Eine Antwort würde mir sehr witerhelfen. Vielen lieben Dank für Ihre Mühe.
Ihre
Easy