Krankenkasse

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin beihilfeberechtigt und zu 50% bei einer privaten Krankenkasse versichert.

Ich leide an einem Posttraumatischen Belastungssyndrom F43.1G un rez. depressiver Symptomatik F33.1G

Die muss ich in einem akut Krankenhaus behandeln lassen, die auf diese Symptomatik spezialisiert ist. Die Beihilfestelle hat dem Antrag schon zugestimmt. Meine Krankenkasse hat noch mal einen Fragebogen geschickt und will unter anderem wissen, ob ich arbeitsunfähig bin.

MeineFrage: Kann die Krankenkasse ihre Zustimmung davon abhängig machen, ob ich arbeitsunfähig bin??

Die Ironie wäre, dass mir meine Arbeit halt gibt, bis ich endlich einen Klinikplatz bekomme. Zuhause rumsitzen wäre nicht gut für mich.

Eine Antwort würde mir sehr witerhelfen. Vielen lieben Dank für Ihre Mühe.

Ihre
Easy

Hallo,

leider kann ich hierzu nichts sagen, da Sie bei einer privaten Krankenversicherung sind und nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse!

Mfg

Matthias

Hallo,

keine Ahnung, was die private Krankenkasse mit den Angaben anfangen will. Ich kann mir nur eines vorstellen: handelt es sich eventuell um eine sogenannte „Mischklinik“, Diese Kliniken haben eine Zulassung für akute Krankenhausbehandlng und auch für Rehabilitation.

Für den Fall, dass es sich um eine Rehabilitationsbehandlung handelt, ist bei Beschäftigten nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung der zutändige Kostenträger. Vielleicht dient der Fragebogen der Prüfung, ob es sich um Krankenhausbehandlung oder ehabilitation handelt.

Grüße

Ralf

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Hallo,

zunächst mal gute Besserung.

Die Zustimmung zur stationären Behandlung sollte - auch bei einer privaten Krankenkasse - unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit sein. Zudem wäre es doch kontraproduktiv für die Kasse zunächst eine Arbeitsunfähigkeit einzufordern aber selbst wenn - wäre das wirklich ein Problem - eine Arbeitsunfähigkeit zu bekommen bei einer krankenhausbehandlungsbedürftigen Erkrankung ?

MfG
Thomas H.