Krankenkasse

Hallo Feffi Kunterbunt,

meine Frage lautet: seit wann (bitte genauen Zeipunkt) gibt es das Gestz, dass die KK´s verpflichtet sind neue „Kunden“ aufzunehmen.Ich will naemlich meinen Freund (aus UK, nun wohnhaft in Germany) anmelden. Da er kein mtl. Einkommen hat, weigert sich die KK , welche ich angerufen habe.

Vielen Dank fuer die Antwort und noch einen sonnigen TAg wuensche ich

Hallo,

also seit wann genau das so ist, weiß ich nicht. Ich bin seit 1997 bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt und weiß mit 100%iger Sicherheit, dass das schon 1997 so war, dass man keinen Kunden ablehnen durfte, der sein Kassenwahlrecht nutzte und die Vorraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt. Zumindest als gesetzliche KK ist das so, die privaten dürfen bestimmte Risiken ablehnen.

Seltsam erscheint mir auch die Aussage, dass man ihn nicht nimmt, weil er kein Einkommen hat, denn das ist kein Ausschlusskriterium.

Meiner Ansicht nach kann oder besser muss er sich in Deutschland ab dem Tag versichern, ab dem er hier angemeldet (Einwohnermeldeamt). Gesetzesgrundlage: §5 Absatz 1 Nr.13 SGB V- dies ist die Grundlage für die Versicherungspflicht, die es seit 01.04.07 in Deutschland gibt.

Ob er ab Einreisetag die Vorraussetzungen auf eine freiwillige Versicherung erfüllt, kann ich nicht beurteilen, dazu fehlen hier ein paar nicht erwähnte Fakten. Aber die Fakten nach §5 (1) Nr.13 SGB V greifen immer.

Viel Erfolg!

Feffi Kunterbunt