Krankenkasse: Abgaben aus AN-Verhältnis u.Selbstst

Hallo, WWWissende!

Folgender Fall:
Jemand ist selbstständig tätig (Vollzeit) und ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Weil seine Selbstständigkeit immer weniger einbringt, erschließt sich die Person, einen Halbtagsjob anzunehmen. Der neue Arbeitgeber führt selbstverständlich auch die Abgaben an die Krankenkasse der Person an (selbe Krankenkasse wie aus der Selbstständigkeit). Die Selbstständigkeit soll jedoch weiterhin bestehen bleiben, allerdings nur noch als zusätzliche Halbtagsbeschäftigung. Kann die Krankenkasse dennoch auch Beiträge aus der selbstständigen Tätigkeit zusätzlich zu den Beiträgen aus dem Angestelltenverhältnis verlangen?

Danke!
GERDZILLA.

Hallo,
zusätzlich geht nicht - die Krankenkasse entscheidet in diesem Fall individuell ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt
oder ob die hauptberufliche Selbständigkeit überwiegt.
Liegt Arbeitnehmereigenschaft vor, berechnet der Arbeitgeber die
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt und führt diese an die Krankenkasse ab. die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit bleiben beitragsfrei.
Entscheidet die Krankenkasse auf hauptberufliche Selbständigkeit, dann
führt der Arbeitgeber keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Kasse ab - das muss dann der Versicherte selbst tun. Für die Berechnung der
Beiträge werden dann, soweit keine anderen Einnahmen vorliegen, nach Arbeitsentgelt (brutto) sowie dem Arbeitseinkommen (selbständig)
bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung berechnet.
Gruß
Czauderna