Hallo!
Gelte bei meiner KK als unständig Beschäftigte (pflichtversichert). Wie man überall nachlesen kann, besteht bis 3 Wochen nach Beschäftigung noch Versicherungsschutz.
Nun ist aber wiedermal Sommerloch und ich komme gut über diese 3 Wochen ohne Beschäftigung. Ich habe keinen Anspruch auf ALG und außerdem bin ich bald wieder beschäftigt.
Frage mich, was nun passieren wird?
Rauswurf aus der KK? Fette Nachzahlungen für den beitragslosen Zeitraum?
Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich?
Hat jemand schonmal Erfahrungen mit längerer beschäftigungsfreier Zeit vs. Krankenkasse gemacht?
Gruß, A.
Rauswurf aus der KK?
Geht nicht mehr.
Fette Nachzahlungen für den beitragslosen Zeitraum?
Kann passieren.
Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich?
In der Übergangszeit freiwillige beiträge zahlen, dass erspart die „fette Nachzahlung“.
Hallo,
nach Ende der Versicherungspflicht als unständiger Beschäftigter
erfolgt kein Rauswurf aus der Kasse, da es seit dem 01.04.2007 eine „Pflicht zur Versicherung“ gibt.
Das bedeutet, dass im Anschluss nahtlos eine freiwillige Versicherung
hergestellt wird. Wegen der Beitragseinstufung bitte direkt mit der Kasse in verbindung setzen - wenn man ohne oder nur ein geringes Einkommen (unter 828,33 €) ist, dann kann man je nach Kasse mit einem
monatlichen Beitrag von ca. 135,00 € incl. Pflegeversicherung
rechnen.
Gruß
Czauderna