Krankenkasse Abrechnung

Hi,

(muss ich das jetz auch hypothetisch formulieren???)

Naja,
sagen wir mal eine freundin habe post von ihrer BKK bekommen. Darin würde die kasse 50€ aus einem kh-aufenthalt von vor 2 1/2 Jahren fordern und ein weiterer brief, in dem es um 10€ aus einem krankentransport von vor 3 Jahren ginge.

Die frage ist eigentlich ganz simpel. Gibt es da eine verjährungsfrist? Ich finde nämlich 3 jahre, bis die mal was schicken wäre eine recht lange zeit…

Für sachdienliche hinweise, wie immer, dankbar…

Lg Alex:smile:

Verjährungsfrist:
drei Jahre, beginnt mit dem Ende des Jahres.

Gruß

Hallo,

die Verjährungsfrist nach dem Sozialgesetzbuch beträgt 4 volle Kalenderjahre: das gilt für Leistungen, Zuzahlungen und Beiträge.

Für das Jahr 2006 könnte z.B. noch eine Zuzahlungsbefreiung bis 31.12.2010 beantragt werden (wenn genügend Zuzahlungen geleistet wurden und die Quittungen noch vorhanden sind.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__113.html

Wenn ein Bescheid rechtskräftig geworden ist, beträgt die Verjährung 30 Jahre.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__52.html

Gruß

RHW