Hallo,
über 10 Jahre lang erstattet eine Krankenkasse (z.B. die ARAG) die Kosten für Sehhilfen bis zu 1 x pro Jahr. Plötzlich wird das stillschweigend auf 1 x alle 2 Jahre geändert, mit der Begründung, dass die Häufigkeit der Erstattung nicht im Vertrag stünde. Dem ist so.
Wäre dieses Vorgehen rechtens? Könnte man argumentieren, dass die Versicherungsauswahl nur aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gängigen Praxis erfolgt sei? Hätte man eine Art „Gewohnheitsrecht“?
So etwas wie gewohneitsrecht gibt es nicht. Wenn die Leistung in der AVB nicht geregelt ist können sie auch nicht darauf bestehen. In Wechsel in eine anderen Tarif der ARAG könnte hier die Lösung sein? Ich wurde jedoch in so einen Fall den Rat eines PKV Spezialisten am besten einen Versicherungsmakler hinzu ziehen.
Grüße
Hallo,
unabhängig davon, ob eine Regelung im Tarif des Unternehmens - es gelten die MB/KK - als Teil der Bedingungen. Hier ist u.a. der Versicherungsfall definiert……ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit etc. §1 (2)
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.
Der jährlich erneute Bezug einer Brille ist nur in Ausnahmefällen medizinisch notwendig.
LG J.K.
Hallo,
die ARAG ist eine PKV, keine Krankenkasse.
Es gilt was in den AVB steht. Bei Brillen bedeutet medizinische Notwendigkeit = Veränderung der Sehschärfe.
Alles andere war Kulanz, wenn nicht in den AVB ein Rhythmus oder ein Höchstbetrag festgelegt ist.
Wenn die PKV bei Abschluss damit geworben hat und du Kannst es beweisen: dann kannst Du Erfolg haben.
Sonst freu Dich über die vielen Brillen, die sie Dir netterweise bezahlt haben.
Gruss
Barmer
Hallo,
Hallo,
über 10 Jahre lang erstattet eine Krankenkasse (z.B. die ARAG)
die ARAG ist eine private Krankenversicherung und um deine Frage zu beantworten,
solltest Du uns noch den abgeschlossenen Tarif mitteilen.
Gruß Merger