Krankenkasse Ausgliederung

Hallo hatte in den letzten Tagen schon einmal einen Artikel
geschrieben „Ausgesteuert , Arbeitslosengeld und krank“.Musste meinen Artikelein wenig ändern da der MOD meinte ich habe verschiedene Sachen in einen Artikel geworfen und so muss ich nun meine Fragen teilen

Eine andere Theorie wird nun zugrunde gelegt:

  1. angenommen derjenige ist von der Krankenkasse ausgesteuert worden,
    bekommt Arbeitslosengeld und wieder angenommen der Arbeitsamt
    Amtsarzt hat jemanden 8 Stunden voll arbeitsfähig geschrieben.

  2. Angenommen dieser jemand geht wieder an seinen alten Arbeitsplatz
    zurück,weiß aber das er in 8 Wochen eine erneute OP hat, geht jetzt
    also 8 wochen arbeiten und ist dann vorraussichtlich wieder
    mindestens 3 Monate krank. Was bekommt er dann wieder Krankengeld
    oder nichts weil er ja noch nicht wieder ein halbes Jahr gearbeitet
    hat.

Danke für die Antworten

Hallo,
ich gehe davon aus, dass ich die Op. auf die Erkrankung bezieht
wegen der er bereits ausgesteuert wurde. In seiner Mitteilung von der Krankenkasse über die Aussteuerung ist ein sog. 3-Jahreszeitraum genannt.
Ein Krankengeldanspruch wegen der gleichen Erkrankung innerhalb dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber nicht für die
ersten sechs Wochen zahlt (das muesste explizit geprüft werden -
Stichwort 12-Monats-Frist), dann sollte sich der Betreffende sofort wieder beim Arbeitsamt melden.
Gruß
Czauderna

Hallo,

die Erkrankung bezieht sich auf eine neue Krankheit.
Die in den letzten 3 Jahren nicht vorgekommen ist sondern jetzt erst festgestellt wurde.Wie sieht es dann aus ?

ich gehe davon aus, dass ich die Op. auf die Erkrankung
bezieht
wegen der er bereits ausgesteuert wurde. In seiner Mitteilung
von der Krankenkasse über die Aussteuerung ist ein sog.
3-Jahreszeitraum genannt.
Ein Krankengeldanspruch wegen der gleichen Erkrankung
innerhalb dieses Zeitraums ist ausgeschlossen. Wenn der
Arbeitgeber nicht für die
ersten sechs Wochen zahlt (das muesste explizit geprüft werden

Stichwort 12-Monats-Frist), dann sollte sich der Betreffende
sofort wieder beim Arbeitsamt melden.
Gruß
Czauderna

Hallo,
in diesem Falle muss der Arbeitgeber zunächst die sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten und es besteht ein Krankengeldanspruch für
maximal 78 Wochen (incl. der Entgeltfortzahlung)
Gruß
Czauderna

Und was wäre Herr Czauderna wenn er nicht 8 Wochen arbeitet sondern kürzer?
Und wenn wie in einem anderen Artikel des Autors der Arbeitgeber ihm keinen seiner Krankheit fördernden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und das Arbeitsamt dann wieder der Arbeitgeber ist?
Würde dann das Arbeitsamt 6 Wochen zahlen und dann ?

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Hallo,
Der Sachverhalt ist hier folgender :
Das Krankengeld endete wegen Ender der Leistungsfrist, danach wurde
Arbeitslosengeld gezahlt ohne das die Beschäftigung endete.
Mit Wiederaufnahme der Tätigkeit lag Arbeitsfähigkeit vor.
Selbst wenn er nur einen Tag gearbeitet hätte, muesste der
Arbeitgeber zunächst seiner Entgeltfortzahlungspflicht nachkommen.
Wäre keine Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgt dann hätte die
Krankenkasse nach Wegfall der ALG-Leistung Krankengeldzahlen müssen
(in Höhe der ALG-Leistung) weil es sich um eine andere Erkrankung
handelte.
Gruß
Czauderna

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