Krankenkasse behält Krankengeld ein darf die das ?

Hallo,

ich hatte ein Laden und mußte August 2005 Insolvenz anmelden. den Krankenkassenbeitrag für Juli undAugust 2005 konnte ich nicht zahlen etwa 800 €.

Nun sind 6 Jahre vergangen, das Gericht hat meiner Krankenkasse geschrieben, dass das Insol-Verfahren zu Ende geht und die Restschuldbefreiung ausgesprochen wird.

Da ich schon längere Zeit krankgeschrieben bin erhielt ich bisher immer mein Krankengeld ~ 690,00 € monatlich.

Ich hatte vor 2 Wochen Fahrkostenzuschuß beantragt 21,20 € dieser wurde auch bewilligt - die Krankenkasse hatte aber das Geld einbehalten und geschrieben = den Betrag haben wir mit offenen Beträge verrechnet = Wir haben aber keine offene Rechnungen. Nach telef. Anfrage erhilt ich die Antwort das muß mit der Insolvenz zusammenhängen von 2005, genaues kann ich Ihnen nicht sagen. Nun habe ich Angst, daß bei der nächste Krankengeld- Berechnung keine Auszahlung erfolgt und die Kasse das Geld einbehält. - Dürfen die das ? - Ich brauchen dringend das Geld um Lebensmittel zu kaufen.

Meine Frage: dürfen die das Krankengeld einbehalten ???

wenn ja was kann ich tun ???

Über eine Hilfe - Antwort würde ich mich freuen

Sab

Hallo, Sab!

Frage bei der KK schriftlich an oder werde selbst vorstellig um die Grundlage für die Einbehaltung zu erfahren.
Falls es keinen Rechtsgrundlage gibt, lege Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Die KK muss dir schriftlich mitteilen, auf welche Gesetzesgrundlage sie die alte Schulden einbehält. Wenn alles seine Richtigeit hat, muss sie dir Ratenzahlung gewähren.
Alles Gute-Schaddie

Hallo Sab,

Krankengeld darf nur einbehalten werden, wennn Sie hierdurch nicht Sozialhilfebedrüftig würden. Bei dem geringen Krankengeld wäre das aber sicher der Fall. Ihr Krankengeld dürfte also nicht angetastet werden.

Gruß, Christian

Hallo Christian,
danke für Deine Nachricht.
Es ist so ich ( weiblich) hatte vor 6 Jahren ein Geschäft mußte aber insolvenz anmelden. Hatte da für 2 Monate den Beitrag bei der Krankenkasse nicht bezahlt ( 831,41 € ). Nun sind morgen die 6 Jahre incl. Wohlverhaltensfase vorbei.
Nun hat das Gericht jedem Gläubiger ein Schreiben zukommen lassen mit einem Versagungsantrag für die Restschuldbefreiung. Nach Rückfrage beim Insolv.-Verwalter ist ein Versagungantrag da - ob unerlaubte Handlungen vorgenommen wurden - dies ist bei der Krankenkasse jedoch nicht der Fall und somit könnten sie auch den Beitrag von 2005 nicht rückwirkend einbehalten / fordern. - Sollte bei der K-Kasse nachfragen aus was für einer Rechtsgrundlage sie dies tun.

Nun habe ich aber Angst, wenn ich so hart vorgehe, daß die Krankasse ihr die Mitgliedschaft kündigt, bin seit Februar 2011 AU und bezieht krankengeld und wird auch noch für längere Zeit AU bleiben.

Meine Frage kann die Krankasse mir die Mitgliedschaft kündigen deswegen während ich Krankengeld beziehe ?

m.f.G.
Sab

Ja, aber es gibt auch Grenzen bis zu welchem Punkt einbehalten werden darf. (dem Menschen muss ein würdiges leben möglich sein)