Krankenkasse bei freiberuflicher Tätigkeit

Hallo,

Ausgangslage ist folgende:

Mann, bei berufstätiger Frau gesetzlich familienmitversichert, arbeitet schon auf 400,-Basis.
Nun fängt er eine freiberufliche Tätigkeit an.
Beides zusammen hat eine beitragsfreie Obergrenze von 355,-
monatlich, danach ist ein Pauschale von etwa 120,- fällig.

So, wie erfährt nun die KK, wenn der Betrag diese 355,-
überschreitet?
Kommen die und prüfen die Unterlagen oder checken die den
Einkommensbescheid am Ende des Jahres und wollen dann rückwirkend das
Geld.

Wann gilt dieser Betrag? für den Zeitraum, in dem man arbeitet oder
in dem Monat, wenn man das Geld erhält.
ZB der Mann ist im Juli und August jeweils einen Tag der Woche
beschäftigt und stellt Ende August die Rechnung für die geleistete
Arbeit, etwa das zimmern einer Garage und Gartenhauses. Nun erhält er
das Geld im September nach Rechnungstellung.
Muss er nun im September die Abgaben an die KK zahlen oder in den
Monaten J und A, in denen er gearbeitet hat?

Danke

L.

Hallo,
es geht hier um zwei Entscheidungen !!

  1. Entscheidung - Anspruch auf Familienversicherung

Wird durch regelmäßige (in zwei aufeiunander folgenden Kalendermonaten) Einnahmen aus Beschäftigung und/oder selbständige Tätigkeit die Grenze
von 400,00 € überschritten (andere Einnahmen gibt es nicht ist Voraussetzung), endet die kostenlose Familienversicherung ggf. rückwirkend - kann eine zeitliche Zuordnung der Einnahmen nicht erfolgen,
was bei Selbständigen oft der Fall ist, werden die Angaben aus dem
Steuerbescheid herangezogen. Dann werden die dort genannten Einnahmen
des Kalenderjahres auf den einzelnen Monat (also geteilt durch 12)
umgerechnet.
Aus meiner Praxis kann ich berichten dass dann die Familienversicherung mit dem letzten Tag des Monats der Zustellung des
Einkommensteuerbescheides beendet wird. Diese Vorgehensweise wird allerdings nicht von allen Kassen praktiziert - da kann es verschiedene Ansichten geben.

Die zweite Entscheidung wäre dann die Frage ob der Ehegatte sich
dann als Selbständiger oder als sonstiger freiwillig weiterversichern müsste. Dies stellt die zuständige Kasse individuell fest.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter

danke für deine rasche Antwort, bei meine KK konnte mir das niemand am Telefon sagen und die Unterlagen, die ich hierzu erhalten soll sind nämlich auch noch nicht gekommen.

  1. Entscheidung - Anspruch auf Familienversicherung

Wird durch regelmäßige (in zwei aufeiunander folgenden
Kalendermonaten) Einnahmen aus Beschäftigung und/oder
selbständige Tätigkeit die Grenze
von 400,00 € überschritten (andere Einnahmen gibt es nicht ist

die Grenze liegt bei 400,-, wenn es sich ausschliesslich um einen Minijob handelt, bei freiberuflicher Tätigkeit liegt die Grenze bei 355,- und bei beidem zusammen liegt die Grenze bei einer Gesamtsumme von 355,-.

Voraussetzung), endet die kostenlose Familienversicherung ggf.

oder man zahlt denen eine Pauschale von etwa 130,- im Monat, so die Telefondame der TKK

rückwirkend - kann eine zeitliche Zuordnung der Einnahmen
nicht erfolgen,
was bei Selbständigen oft der Fall ist, werden die Angaben aus
dem
Steuerbescheid herangezogen. Dann werden die dort genannten
Einnahmen
des Kalenderjahres auf den einzelnen Monat (also geteilt durch
12)
umgerechnet.

Ist das auch so, wenn man erst im Juli anfängt?
Dh durch zwölf anstatt durch sechs (in diesem Fall).
Und wenn ich jetzt, egal ob der Auftrag fertig ist oder nciht, jeden Monatsende einfach über die Stunden eine Rechnung stelle?

Wie kommen die überhaupt an meine Unterlagen der Steuer?
Muss ich die Vorlegen oder schliessen die sich mit dem FA kurz?

Aus meiner Praxis kann ich berichten dass dann die
Familienversicherung mit dem letzten Tag des Monats der
Zustellung des
Einkommensteuerbescheides beendet wird. Diese Vorgehensweise

Das wäre dann irgendwann in 2009?

wird allerdings nicht von allen Kassen praktiziert - da kann
es verschiedene Ansichten geben.

Die zweite Entscheidung wäre dann die Frage ob der Ehegatte
sich
dann als Selbständiger oder als sonstiger freiwillig
weiterversichern müsste. Dies stellt die zuständige Kasse
individuell fest.

Hm, ich werda da wohl doch nochmal anrufen müssen, aber da will sich halt auch keiner festlegen um dann nicht herangezogen zu werden, wenn Unstimmigkeiten auftreten.
Ich notiere mir nämlich immer Tag und Uhrzeit, sowohl Namen des Gesprächpartners und auch was gesagt wurde, um mich dann in weiteren Gesprächen darauf beziehen zu können.
Wenn man da nämlich sagt, dass beim letzten Telefonat der Herr soundso dies und jenes gesagt hat…

Meine zuständige Kasse ist die Techniker und die lassen sich mit der Zusendung der angeforderten Unterlagen recht viel Zeit :frowning: und ich hatte das schon gerne, bevor ich da anfange, auch wenn dadurch sich am Sachverhalt nichts ändert.

Danke

Gruß

L.

die Grenze liegt bei 400,-, wenn es sich ausschliesslich um
einen Minijob handelt, bei freiberuflicher Tätigkeit liegt die
Grenze bei 355,- und bei beidem zusammen liegt die Grenze bei
einer Gesamtsumme von 355,-.

Die 400,00 € ergeben sich wegen der Berücksichtigung der Freibetrages
der Werbungskostenpauschale, die bei ca. 1000,00 € liegen soll -
habe ich irgendwo gelesen.

Voraussetzung), endet die kostenlose Familienversicherung ggf.

oder man zahlt denen eine Pauschale von etwa 130,- im Monat,
so die Telefondame der TKK

Das ist richtig, wenn nicht auf Selbständigkeit erkannt wird.

rückwirkend - kann eine zeitliche Zuordnung der Einnahmen
nicht erfolgen,
was bei Selbständigen oft der Fall ist, werden die Angaben aus
dem
Steuerbescheid herangezogen. Dann werden die dort genannten
Einnahmen
des Kalenderjahres auf den einzelnen Monat (also geteilt durch
12)
umgerechnet.

Ist das auch so, wenn man erst im Juli anfängt?

Nein, wenn die selbständige Tätigkeite erst im Juli begonnen hat, dann würde der Betrag natürlich durch 6 geteilt.

Dh durch zwölf anstatt durch sechs (in diesem Fall).
Und wenn ich jetzt, egal ob der Auftrag fertig ist oder nciht,
jeden Monatsende einfach über die Stunden eine Rechnung
stelle?

Damit wäre aber die Regelmäigkeit der Einnahmen gegeben.

Wie kommen die überhaupt an meine Unterlagen der Steuer?
Muss ich die Vorlegen oder schliessen die sich mit dem FA
kurz?

Müssen vorgelegt werden (Einkommensteuerbescheid) - wir haben keine
Möglichkeit an Daten auf anderem Wege zu kommen.

Aus meiner Praxis kann ich berichten dass dann die
Familienversicherung mit dem letzten Tag des Monats der
Zustellung des
Einkommensteuerbescheides beendet wird. Diese Vorgehensweise

Das wäre dann irgendwann in 2009?

Ja, wenn es um 2008 geht - stimmt das.

wird allerdings nicht von allen Kassen praktiziert - da kann
es verschiedene Ansichten geben.

Die zweite Entscheidung wäre dann die Frage ob der Ehegatte
sich
dann als Selbständiger oder als sonstiger freiwillig
weiterversichern müsste. Dies stellt die zuständige Kasse
individuell fest.

Hm, ich werda da wohl doch nochmal anrufen müssen, aber da
will sich halt auch keiner festlegen um dann nicht
herangezogen zu werden, wenn Unstimmigkeiten auftreten.
Ich notiere mir nämlich immer Tag und Uhrzeit, sowohl Namen
des Gesprächpartners und auch was gesagt wurde, um mich dann
in weiteren Gesprächen darauf beziehen zu können.
Wenn man da nämlich sagt, dass beim letzten Telefonat der Herr
soundso dies und jenes gesagt hat…

Sachverhalt schriftlich schildern und einen schriftlichen Bescheid
anfordern.

Meine zuständige Kasse ist die Techniker und die lassen sich
mit der Zusendung der angeforderten Unterlagen recht viel Zeit

( und ich hatte das schon gerne, bevor ich da anfange, auch

wenn dadurch sich am Sachverhalt nichts ändert.

Danke

Gruß

L.

Gruß

Günter Czauderna

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Vielen Dank.

L.

Müssen vorgelegt werden (Einkommensteuerbescheid) - wir haben
keine
Möglichkeit an Daten auf anderem Wege zu kommen.

Das hiesse also, wenn die davon nichts wissen, kommt auch keiner und will Geld.
Oder muss der FA-Beamte denen das melden?

Hallo,
ganz so einfach ist dann doch nicht.
Der Versicherte wird aufgefordert den Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird er in die höchste Klassse eingestuft.
Sollte er keine Einkommenssteurerklärung abgeben müssen kann er
„gezwungen“ werden dies nachzuweisen.
In diesen Fällen genügt dann auch die Erklärung des Versicherten
alleine.
Gruß
Czauderna

Oje, haben die sich am Telefon wieder angestellt.

Erst fünfmal weiterverbunden und jedem dieselbe Geschichte erzählt.

Da soll ich Daten nennen, die ich noch gar nicht habe, denn ohne Daten können die mir keine Angaben zur Abgabe machen.
Wie soll ich denen denn Angaben zum Zeitumfang und Einnahmen gaben, wenn ich doch erst ein Gespräch habe und dazu die Infos will.

Was mach ich denn nun, wenn aus dem Gespräch kein Arbeitsverhältnis wird?
Glauben die mir das oder unterstellen die mir dann, dass ich verdienen und halten die Hand auf.
Sag ich denen in diesem Fall, dass Nichts Zustande gekommen ist oder mus ich dann meinen Steuerbescheid bei denen nächstes Jahr abgeben?

Das habe ich die Dame nicht gefragt, da sie offensichtlich schon damit überfordert war mir zwei zahlen aus einer Beitragstabelle zu nennen und mir auch ggf zuzuschicken.

L.

Hallo,

ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben kann die Kasse keine
Änderung am Versicherungsverhältnis vornehmen - das ist Fakt.

Der beste Rat ist immer noch - will man eine personenbezogene Auskunft
haben immer schriftlich anfragen und schriftlich bestätigen lassen.

Auf mündliche Aussagen kann man sich im Ernstfall selten berufen
zumal man als Versicherter doch immer ein ziemlicher Laie ist ium
Sozialversicherungsrecht.

Also, die Kasse konkret schriftlich zu einer schriftlichen Stellungnahme
auffordern.

Gruß

Czauderna