Krankenkasse bei kurzfristiger Auftragslage

Hallo,

ich bin Freiberufler und habe gelegentlich Aufträge. Da das Geld bislang nicht ausreicht (Existenzgründer) habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Nun bekomme ich im Juni einen Auftrag für 2 Wochen, ein Projekt.

  1. Was ist dann mit der Krankenversicherung?
  2. Was muss ich der Arbeitsagentur melden, was wird angerechnet, der Gewinn?

Es ist traurig, aber die Leute in der Agentur können mir das nicht erklären. Die Antwort war; melden sie sich ab und wenn sie keine AUfträge mehr haben, melden sie sich eben wieder an. Aber ich soll ja alles angeben und richtig machen, denn sonst bin ich ein Sozialbetrüger.

Ich weiß nicht weiter!!! pls help tx

Das,ist reines Arbeitsrecht,Bitte,sofort die Angelegenheit mit der Krankenkasse abklären,da Bekommen Sie in jedem Fall geholfen,
und mit der Aussage von der ARGE,da würde ich in jedem Fall Anzeige bei der Komune stellen,Bitte

Mfg
Reimund Goldbach

Danke; Was meinen Sie mit Anzeige bei der Komune?

Hallo! Du bist versichert, solange Du Leistungen von der Arbeitsagentur bekommst. Wie lange das ist, solltest Du einen Experten für Arbeitslosenversicherung fragen. Viel Erfolg!
Gruß, Christian

Vielen Dank.

Wenn ich mich jedoch abmelde, dann beziehe ich doch keine Leistungen. Melde ich mich wieder an, beziehe ich wieder Leistungen.

Hallo! Du bist versichert, solange Du Leistungen von der
Arbeitsagentur bekommst. Wie lange das ist, solltest Du einen
Experten für Arbeitslosenversicherung fragen. Viel Erfolg!
Gruß, Christian

Die Aussage von der ARGE,ist Anstiftung zum Betrug(Eingehungsbetrug),wenn Sie so etwas gesagt bekommen,sind Sie sogar zur Aufklärung und Mithilfe verpflichtet,

Mfg
Reimund Goldbach

Danke; Was meinen Sie mit Anzeige bei der Komune?

Wieso Betrug?

Ich weiß heute, dass ich im Juni einen Auftrag habe und 2 bis 3 Wochen Vollzeit arbeite. Also melde ich mich bei der ARGE für diesen Zeitraum ab. Leistungen beziehe ich in diesem Zeitraum keine. Ist der Auftrag beendet und ich habe keinen neuen Auftrag, melde ich mich wieder an.

Mich interessiert, ob ich der ARGE eine EÜR für diesen Zeitraum der 2 bis 3 Wochen melden muss oder ob das egal ist, wie viel ich in diesem Zeitraum verdiene.

Die Informationen zur KV werde ich bei der Krankenkasse erfragen.

Hallo, clueless.

wenn Sie im Juni für 3 Wochen Arbeit bekommen, wird das Geld/Honorar sicher im Juli für Juni gezahlt. Diese Abrechnung ist der ARGE vorzulegen mit dem Hinweis, dass es eine begrenzte Arbeit war, die nun beendet ist. Die ARGE überprüft Monat für Monat das Einkommen und wird dann höchstwahrscheinlich für Juli die Zahlung stoppen. Für August muss dann eine neue ARGE-Zahlung beant5ragt werden.
Außerdem empfehle ich mal unter unter: www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/veroe
Alles Gute-Schaddie

Vielen Dank für die Antworten.

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.