Krankenkasse bei Mini-Job

Hallo liebe Experten,

gerade habe ich den so genannten „Schlag ins Gesicht“ erhalten.

Ich bin seit März 08 bei meinem Arbeitgeber in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.

Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet, ich müsse mich endlich freiwillig gesetzlich versichern, da mein Arbeitgeber „nur die Pauschale abführt und davon nichts bei der Krankenkasse ankommt“ (Zitat meiner Sachbearbeiterin).

Nun verdiene ich 400,00 EUR im Monat und die Krankenkasse kostet mich rückwirkend ab März 136 EUR im Monat. Damit hätte ich einen Netto-Verdienst von 264 EUR, was nicht annähernd ausreicht.

Bis jetzt habe ich auf die Beantragung von ALG 2 verzichtet, weil ich keine eigene Wohnung hatte. Somit keine relevanten Kosten, kein ALG 2, waren meine Gedanken.

Nun bin ich etwas hilflos, hab das Geld nicht und keine Ahnung was ich tun soll.

Vielen Dank schon mal für ein paar Erklärungen

Andi

Bei einem Mini-Job (=geringfügige Beschäftigung) führt der Arbeitgeber unter anderem einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag an die Bundesknappschaft ab (es sei denn der Arbeitnehmer ist privat versichert, aber das lassen wir mal außen vor).

Die Bundesknappschaft leitet das zwar schon irgendwie an die Krankenkassen weiter (gibt´s da einen bestimmten Verteilungsschlüssel???), aber trotzdem ist der Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und hat somit natürlich auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Folge: Entweder selbst versichern oder einen Job über 400 Euro monatlich suchen (aber dann natürlich mit Abzügen).

Tja, die liebe Sozialversicherung. Ein Möglichkeit diese Kosten zukünftig zu minimieren wäre, den lohn um 1 Euro zu ehöhen. Dann bist Du keine Minijobber mehr, sondern ein sozialversicherungsrechtlich normaler Arbeitnehmer. Du bekommst pro Monat rund 50 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen (Für Kranken, Renten, Arbeitslosen und Pflegevers!!!) hast also Netto mehr.

Dein Arbeitgeber spart auch nochmal um die 50 Euro, momentan muss er 120 Euro an die bundesknappschaft abführen, bei 401 Euro sind die Arbeitgeberanteile nur um die 80 Euro.

Das einzige was Du beachten musst ist noch ein evtl. Lohnsteuerabzug. Wenn Du sonst aber keine Einkünfte hast, ist das unproblematisch.

Jörg

Hallo!

Du
bekommst pro Monat rund 50 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen (Für Kranken, Renten,
Arbeitslosen und Pflegevers!!!) hast also Netto mehr.

Weniger!

Gruß
CM

Du
bekommst pro Monat rund 50 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen (Für Kranken, Renten,
Arbeitslosen und Pflegevers!!!) hast also Netto mehr.

Weniger!

Mehr als wenn er sich freiwillig krankenversichert, meinte der Vorposter sicherlich.

Grüße,
Sebastian

wie alt bist du und bei wem wohnst du owt

wie alt bist du und bei wem wohnst du owt

Hallo nochmal.

Zu der einen Frage, bin 27 und wohne momentan in einem sehr günstigen WG Zimmer.

Zu den anderen, erst ein mal Danke! Was ich allerdings nicht verstehe, was hat dann der Mini-Job überhaupt für einen Sinn? Arbeitgeber UND Arbeitnehmer zahlen mehr als 401 Euro aufwärts. Ich dachte, gerade das wäre Sinn und Zweck des Mini-Jobs, dass man keine Abzüge hat.

Tja, bin ich wohl machtlos.

Danke trotzdem.

Andi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Ich dachte, gerade das wäre Sinn und Zweck des
Mini-Jobs, dass man keine Abzüge hat.

Man hat da auch keine Abzüge.

Wer aber nicht aus sonst einem Grund krankenversichert ist, stellt sich mit 410 € viel besser. Die 410 € kosten den Arbeitgeber dann übrigens nicht mehr als die 400 € beim Minijob.

Sinn und Zweck der Minijobs ist aber eigentlich ein anderer: Das Erzielen von Beitragseinnahmen für das bankrotte Sozialversicherungssystem, aus denen nicht gleichzeitig auch Leistungsansprüche entstehen.

Die Reklame für diese Mogelpackung funktioniert so gut, daß enorm viele Arbeitgeber nicht wissen, daß es für sie nicht mehr kostet, einem Jobber 410 € zu bezahlen als 400 €, aber mit dem Vorteil für ihn, daß der dadurch krankenversichert ist.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Guten morgen, ich hätte mal eine Frage, und zwar versuch ich gerade für meine Mutter eine offiziele Seite zu finden wo genau das über den 401 euro job und versicherung erklärt wird:

„Dein Arbeitgeber spart auch nochmal um die 50 Euro, momentan muss er 120 Euro an die bundesknappschaft abführen, bei 401 Euro sind die Arbeitgeberanteile nur um die 80 Euro.“

Hätten Sie vielleicht eine Idee wo mann das im Internet finden kann, so dass wir es ausdrücken können und den Arbeitsgeber vorzeigen können? Weil der Arbeitsgeber hatt noch nie von dieser Regel gehört. Meine Mutter muss nämlich momentan 130euro Krankenversicherung zahlen, nur weil sie 400 euro verdient. Bei 401 euro würden diese Kosten ja weg fallen?wenn ich das richtig verstehe?
Mit freundlichen grüßen,
Zoe

Hallo,
rein rechnerisch mag diese „Ersparnis“ für den Arbeitgeber
ja eintreten und damit auch für den Arbeitnehmer einen Vorteil
darstellen.
Ob aber auch im arbeitsrechtlichen Sinn der Arbeitgeber keine
Nachteile hat wenn er aus einem 400,00 € Job einen Job innerhalb
der Gleitzonenregelung macht, wäre zumindest mal in Erwägung zu
ziehen (Tarifvertrag z.B.)
Ich bin kein Arbeitsrechtler, weiss aber aus meiner Praxis, dass
sich auch die Steuerberater mit Händen und Füssen gegen eine
solche „Änderung“ wehren.
Gruß
Czauderna

Stichwort: Gleitzone owT
.