Krankenkasse Beitrag

Hallo,

kennt sich jemand mit Krankenkassen- Beiträgen aus?

Mein Mann ist selbständig und hatte 2013 höhere Einkünfte. Jetzt hat die Krankenkasse einfach die Beiträge „angepasst“ und einen großen Betrag vom Konto abgebucht. Ist das rechtens Beiträge für 2015 nachträglich zu verlangen?

LG
pauline

Ja. Er wurde wahrscheinlich so ausgerechnet, als hätte er z.B. 1417,50€ (Bemessungsgrundlage) und hatte als Beitrag ca. 250€ monatlich. Stellt sich dann aber im Nachhinein heraus, dass er mehr verdient hat, werden die Beiträge rückwirkend angepasst.

Danke für Deine Antwort- da wird es wohl so sein. Nachvollziehen kann man das als Laie eh nicht

Hallo,
so einfach ist dass dann auch nicht. Ich gehe mal davon aus, dass sich der Versicherte erst im Jahre 2013 selbständig gemacht hat und damals die Einkommensbezogene Einstufung bei der Kasse beantragt hat.
Da es damals noch keine Einkommensnachweise gab, wurde die Einstufung aufgrund der Schätzung durch den Versicherten vorgenommen. In der Regel wird da die Mindestbeitragsbemessungsgrenze angesetzt, also der niedrigste Beitrag. Die Einstufung wurde als vorläufig vorgenommen und galt solange, bis der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 der Kasse vorgelegt wurde.
Die aus dem Steuerbescheid ersichtlichen Einnahmen wurden dann rückwirkend ab 2013 angesetzt und die Einstufung entsprechend korrigiert - was in diesem Fall zu einer Nachzahlung führte. Der nun festgesetzte monatliche Beitrag gilt nun endgültig bis zur Vorlage des nächsten Einkommensteuerbescheides, also 2014 und dann für 2015 - und immer werden die Beiträge dann neu festgesetzt für die Zukunft, also bis zur Vorlage des nächsten Bescheides.
Eine andere Variante wäre - die Selbständigkeit besteht schon länger als 2013 - und der Einkommensteuerbescheid für 2013 wurde erst jetzt erstellt (warum auch immer) und der Kasse vorgelegt - dann gibt es keine Nachforderung, sondern eine Neufestsetzung des Beitrages bis zur Vorlage des Bescheides für 2014 und 2015.
Und eine dritte Variante könnte es auch noch geben - der Bescheid für 2013 wurde schon vor längerer Zeit erstellt, aber erst jetzt der Kasse vorgelegt - dann erfolgt die Anpassung des Beitrages
nach oben (nicht aber nach unten), mit dem 1. des Folgemonats in dem der Bescheid erstellt wurde - was dann natürlich auch zu ggf. erheblichen Nachzahlungen führen kann.
Kurzum - im vorliegenden Fall müssten wir schon mehr Details erhalten um sagen zu können, ob das seitens der Kasse, aber auch des Versicherten alles richtig gelaufen ist.
Gruss
Czauderna

Normalerweise schickt die Krankenkasse eine Beitragsneuberechnung, die man sehr wohl nachvollziehen kann. Sollten die das nicht gemacht haben, würde ich sie auffordern, es schleunigst nachzuholen. Einfach vom Konto abbuchen geht gar nicht!

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Aber das müsste die Krankenkasse dem Versicherten mitteilen, oder nicht? Wenn die sich einfach so von meinem Konto bedienen würden, würde ich ihnen etwas husten!

Hallo Günter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Mein Mann ist schon 15 Jahre selbständig. Der ESt Bescheid 2013 wurde erst vor wenigen Wochen an die Krankenkasse geschickt, weil sich das Finanzamt ewig Zeit gelassen hat. Wir werden wohl damit leben müssen… Was soll das bedeuten die Anpassung des Beitrages erfolgt noch oben, nicht aber nach unten? Und wenn er in 2014 viele weniger verdient hat als in 2013 verringert sich dann nicht auch der Beitrag?

LG
pauline

Hallo Christa,

stand ja in dem Bescheid der KK. Wir haben das wohl überlesen- unsere eigene Dummheit. Die KK kann nichts dafür obwohl ich gestern nach der Abbuchung auf 180 war und gleich die KK angerufen habe…

LG
pauline

Hallo,
nein, sondern der niedrigere Beitrag wird dann für die Zukunft genommen, also bis zum nächsten Steuerbescheid - weist dieser dann für das abgelaufene Jahr ein höheres Einkommen aus, dann gilt der neue (dann wieder höhere Beitrag) wieder für die Zukunft, bis zur Vorlage des nächsten Bescheids, usw. usw. - es gleicht sich also aus - nur wenn man seine Selbständigkeit aufgibt, es also kein „Folgejahr“ gibt, dann kann es sein, dass man für ca 12 Monate, oder ggf. ein paar mehr, zu viel Beitrag gezahlt hat, der dann nicht mehr ausgeglichen werden kann.

Hallo Günter,

danke für Deine Erläuterungen. Jetzt weiss ich Bescheid- glaube ich…

LG und schönen Abend
pauline

Das glaube ich nicht. Die Finnzämter sind im Moment für 2014 am Schätzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eure Erklärung pünktlich abgegeben wurde und seitdem beim FA liegt.
Was man machen kann, ist eine aktuelle Gewinnermittlung an die KK zu schicken und darum bitten, die Beiträge ensprechend anzupassen.
Ansonsten muss die Bilanz für 2014 schon lange dasein und entsprechend dieses Gewinnes die Beiträge zur KV angepasst werden.

Data

Hallo Pauline,

noch zwei Ergänzungen zu der sehr ausführlichen Antwort von Günter Czauderna:

  • wenn in 2014 die Einkünfte niedriger waren als in 2013, kann man sich bemühen, den Steuerbescheid für 2014 möglichst schnell zu bekommen (ggf. kann der Steuerberater helfen). Dann braucht man die höheren Beiträge nur bis zur Einreichung des Steuerbescheides für 2014 zu zahlen, ggf. deutlich weniger als 12 Monate.

  • wenn die Einkünfte in einem Jahr wesentlich niedriger als die Einkünfte laut letztem Einkommensteuerbescheid sind, kann man aufgrund eines Einkommensteuervorauszahlungsbescheids eine Beitragsermäßigung bei der Krankenkasse beantragen.

Gruß
RHW

Hallo,

danke Euch allen für Eure Bemühungen. Werde mich um den Steuerbescheid 2014 kümmern.

LG
pauline