Krankenkasse: Beitragsrechnung, plötzlich Ersatattung

Hallo,

es geht um folgendes, wie immer rein theoretisches Szenario:

Ein Arbeitnehmer befindet sich freiwillig in der GKV und wechselt den Arbeitgeber.
Zwischen dem Ende der einen Beschäftigung und dem Beginn der neuen liegt eine Woche.

Nachdem der alte AG den AN bei der Krankenkasse abgemeldet hat, teilt dieser online mit, wann er den neuen Job antritt.

Die Krankenkasse schickt daraufhin einen umfangreichen Fragebogen um den Beitrag für diese eine Woche zu ermitteln und erstellt im Anschluss eine entsprechende Rechnung. Diese wird vom AN auch umgehend bezahlt.

Nun, ca. vier Wochen später, erhält der AN eine Erstattung der Krankenkasse in der Höhe des zuvor für die Woche ermittelten und bezahlten Beitrags. Ein Schreiben oder andere Informationen zu der Erstattung erhält er nicht.

Hat jemand eine Idee warum?

Gruß,
Steve

Hallo,
so, wie geschildert , stehe ich diesem Sachverhalt auch etwas ratlos gegenüber.
Also, die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet nicht mit dem Ende einer Tätigkeit, sondern nur durch Kündigung. Demzufolge wären auch für die eine Woche der Arbeitslosigkeit Beiträge zu entrichten. Es könnte sein, dass es einen Anspruch auf Familienversicherung gab (Ehefrau/Ehemann selbst auch bei einer GKV-Kasse versichert).
Der nachgehende Leistungsanspruch greift hier auch nicht, weil es sich um eine freiwillige Versicherung handelt.
Also, die Kasse kontaktieren und fragen, aber Achtung, die Kasse könnte auch einen Fehler gemacht haben, dann will sie mit Sicherheit das Geld wiederhaben.
gruss
Czauderna

Hallo nochmal,

das Rätsel hat sich heute gelöst.

Ich habe eine Mahnung (inkl. Mahnkosten) erhalten, über genau den Betrag, den ich ursprünglich überwiesen hatte. Daraufhin habe ich natürlich bei der KK angerufen.

Es stellt sich raus, dass ich schlicht zu schnell war. Ich hatte das Geld bereits überwiesen, bevor dieses Saldo auf meinem KK-Konto intern gebucht war. Damit erschien das Geld überschüssig und wurde zurück überwiesen.

Nach dem Gespräch hat der Mitarbeiter der KK die Mahngebühr natürlich erlassen und ich habe erneut überwiesen.

Gruß,
Steve

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Oder eher die KK zu langsam, aus deinen Schilderungen. Denn wenn sie schon die Rechnung rausgeschickt hat, dann hätte das intern schon längst geklärt sein müssen.

Immerhin!

Viele Grüße
Christa