Krankenkasse Beitragsrückerstattung möglich?

Hallo,
ich bin als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzliche Krankenkasse versichert. Mein Beitragssatz richtete sich damit immer nach dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres und wird jedes Jahr neu festgesetzt.

Vergangenes Jahr wurde mein Beitragssatz erhöht und ich musste etwa 1000 Euro nach zahlen, da meine Einkünfte höher waren als im Vorjahr (die KK hat natürlich auch unverzüglich, den ausstehenden Betrag eingefordert).

Dieses Jahr ist es genau umgekehrt, meine Einkünfte sind wieder gesunken, mein Beitrag wurde wieder (nach unten) angepasst, nun meine Frage:

Kann ich die zu viel bezahlten Beiträge des letzten Jahres (etwa 800 Euro) von der KK zurück fordern, oder ist das nachträglich nicht mehr möglich und die KK kann das Geld einfach behalten?

Kann ich die zu viel bezahlten Beiträge des letzten Jahres
(etwa 800 Euro) von der KK zurück fordern, oder ist das
nachträglich nicht mehr möglich und die KK kann das Geld einfach behalten?

Meines Wissen geht das nicht. Die KK darf Beiträge nachfordern, aber keine Beiträge rückerstatten, wenn das zur Berechnung verwendete Einkommen überschätzt wurde.

Ich würde mal mit der KK sprechen und versuchen ein Verfahren auszuhandeln, dass dieses Problem vermeidet.

Hallo!

Das dürfte in der Regel nicht gehen. Die Krankekasse fordert die höheren Beiträge auf Grund der Einkommenssteigerung erst nach dem Steuerbescheiddatum ein. Also im Prinzip nur für die Zukunft.

Die Nachforderung beruhte wahrscheinlich darauf, dass Dein Steuerbescheid erst ein paar Monate nach dem Bescheiddatum bei der Krankenkasse eingegangen ist.

Genauso verfährt es bei einem niedrigeren Einkommen, dies gilt dann auch für die Zukunft bis ein neuer Steuerbescheid vorliegt. Achtung wenn der Steuerbescheid später erst eingereicht wird, wird nichts rückwirkend erstattet.

Etwas anderes gilt nur, wenn eine vorläufige Beitragsfestsetzung vorliegt, dann kann die Krankenkasse auch rückwirkend nachfordern oder erstatten.

Gruß

Jörg

Etwas anderes gilt nur, wenn eine vorläufige
Beitragsfestsetzung vorliegt, dann kann die Krankenkasse auch
rückwirkend nachfordern oder erstatten.

Danke,
ja tatsächlich fand die Nachforderung zu einem Zeitpunkt statt, als der Beitragssatz noch vorläufig festgesetzt war.

Sprich, wird es in der Zukunft so ablaufen, dass wenn meine Einkünfte steigen ausschließlich der zukünftige Beitragssatz erhöht wird, aber keine Nachforderungen gestellt werden. Umgekehrt bekomme ich aber auch kein Geld zurückerstattet, sollten die Einkünfte niedriger ausfallen als erwartet.?

Ja, soweit korrekt.

Hallo,

vielleicht zur Verdeutlichung:

Wichtig ist es, den Steuerbescheid möglichst schnell nach Erhalt der Krankenkasse einzureichen:

  • bei niedrigeren Einnahmen werden die Beiträge erst gesenkt, wenn die Kasse den steuerbescheid vorliegen hat

  • bei höheren Einnahmen fordert die Kasse die Beiträge ab Monat nach Ausstellungsdatum des Steuerbescheides an (ggf. auch rückwirkend).

Grundlage ist § 240 SGB V und BSG-Urteile.

Ausnahmen gelten bei der allerersten Einstufung, wenn natürlich noch kein Steuerbescheid vorliegt.

Gruß

RHW