Krankenkasse - Bindungsfrist

Moin…hab da mal ne Frage^^…Ich bin seit meiner Geburt bei der DAK versichert. Bis 01.08.2013 war ich, da ich arbeitslos war, über meine Mutter Familienversichert.
Seit 01.08.2013 habe ich in einem Handwerksbetrieb eine Lehre angefangen und möchte nun zur Innungs Kranken Kasse ( IKK) wechseln, da die IKK ja nun mal am meisten geeignet ist für mich.Schließlich ist mein Betrieb auch in der Innung.Mit der IKK habe ich bereits alles geklärt und zum 28.02.14 meine Kündigung eingereicht.Nun habe ich eine Absage meiner Kündigung bekommen, da ich, ohne informiert zu werden ( !!!), automatisch zum 01.08.2013 von der familienversicherung in die gesetzliche versicherung bei der DAK gerutscht bin und eine bindungsfrist bis 2015 habe.Ist das rechtens?und gibt es einen Ausweg?
Vielen Dank im Vorraus.

Moin.

Kündigung bekommen, da ich, ohne informiert zu werden ( !!!), automatisch zum 01.08.2013 von der familienversicherung in die gesetzliche versicherung

offenbar der Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Darüber muß man Dich nicht informieren, dass weißt Du selber.

DAK gerutscht bin und eine bindungsfrist bis 2015 habe.Ist das rechtens?

Ich denke ja, 100% sicher bin ich nicht.

und gibt es einen Ausweg?

Wenn der Vorgang richtig abgelaufen ist, hilft nur abwarten.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
woher wusste den dein Arbeitgeber bei welcher Kasse er dich anmelden
musste, konnte er doch nur von dir haben. Wenn du damals ihm die neue Kasse genannt hättest, dann wäre wahrscheinlich nicht die Familienversicherung beendet worden.
Rechtlich gesehen hattest du ein Wahlrecht, d.h. du hättest zum 1.8. schon eine neue
Kasse wählen können - hast du aber nicht gemacht - damit musst du jetzt offenbar die Bindungsfrist erfüllen.
Gruss
Czauderna