Wegen einer Achillessehnenteilruptur war ich ab dem
1.03.2011 länger krank geschrieben.
Ich bin Bankkaufmann und erhalte mtl. Gehalt.
Ich Oktober musste dann eine OP gemacht werden.
Von meiner Krankenkasse habe ich ab dem 8.10.2012
Krankengeld erhalten. Es handelt sich hierbei um
eine Krankheit innerhalt von 6 Monaten.
1.) für wieviele Tage zahlt die KK das Krankengeld für
Oktober 2011.
2.) Für wieviele Tage muss der AG meine Gehalt zahlen.
3.) Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung
von Gehalt und Krankengeld.
Hallo Herr Brake,
gesetzliche Grundlage für die Zahlung der Entgeltfortzahlung ist der § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz für das Krankengeld die §§ 44 und 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.
Nach den gesetzlichen Regelungen zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen = 42 Tage den Lohn weiter. Wird der Beschäftigte innerhalb von 6 Monaten wegen der gleichen Krankheit erneut arbeitsunfähig wird die bisherige Entgeltfortzahlung auf die 6 Wochen angerechnet.
Z.B AU vom 01.03 - 31.03 wegen Achillessehnenruptur = 31 Tage
neue AU ab 05.10 wegen Achillessehnenruptur = mehr als 6 Monate daher voller neuer 6 Wochen Anspruch
AU ab 01.08.2011 wegen Achillessehnenruptur = innerhalb der 6 Monate daher nur noch 42 - 31 = 11 Tage Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld für maximal 504 Tage.
Wenn Ihr Tarifvertrag kürzere Fristen als die 6 Monate, oder längere Lohnfortzahlung als die 42 Tage vorsieht gelten die besseren Regelungen des Tarifvertrages.
MfG
Thomas Heinold
Besten Dank für die schnelle Antwort!
Meine Krankenkasse hat ab dem 8.10.2011 bis zum
31.10.2011 für 24 Tage Krankengeld gezahlt.
Meine Arbeitgeber hat vom 1.10.2011 bis Anfang der
Krankengeldzahlung aber nur für 6 Tage Gehalt gezahlt.
Vom 1.10 - 7.10.2011 sind es aber 7 Tage.
Ist dies Vorgehensweise so richtig.
Argument des AG(Zahlung nur für 30 Tage)
Nochmals Dank im Voraus.
Hallo,
da stimmt definitiv etwas nicht.
Der AG hat für 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung zu leisten danach zahlt die Kasse Krankengeld.
Entweder muss die Kasse ab 07.10 zahlen oder der AG bis 07.10.2011
Es gibt zwar bei Krankengeld die Regel das dieses nur für 30 Tage gezahlt wird, dies gilt aber NICHT für den ersten Monat der Zahlung.
MfG
T. Heinold
Hallo!
Die Krankenkasse zahlt für ganze Monate an 30 Tagen Krankengeld (unabhängig von Zahl der tatsächlichen Kalendertage); für angebrochene Monate wird für die tatsächliche Zahl der Kalendertage gezahlt. Alles zum Krankengeld findest Du in § 44 folgende SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Arbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen (aufgrund der selben Erkrankung). Sind seit Ende der erstmaligen Erkrankung noch keine 6 Monate vergangen, wird die bisherige Entgeltfortzahlung angerechnet. Aber: ist seit erstmaligem Eintritt der Erkrankung mindestens 1 Jahr vergangen, hast Du einen komplett neuen Anspruch. Mehr hierzu:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Gruß, Christian
Besten Dank für die schnelle Antwort!
Meine Krankenkasse hat ab dem 8.10.2011 bis zum
31.10.2011 für 24 Tage Krankengeld gezahlt.
Meine Arbeitgeber hat vom 1.10.2011 bis Anfang der
Krankengeldzahlung aber nur für 6 Tage Gehalt gezahlt.
Vom 1.10 - 7.10.2011 sind es aber 7 Tage.
Ist dies Vorgehensweise so richtig.
Argument des AG(Zahlung nur für 30 Tage)
Nochmals Dank im Voraus.
Guten Abend
Die Antwort (Frage 3) zur Grundlage findet sich im SGB V hierzu folgenden Link:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/44.html
Zur Dauer (Frage 2) des Krankengeldes folgender Link:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html
Zur Frage 1 kann ich nicht viel sagen, hier fehlt mir die Info, ob die Krankschreibung seit dem 01.03 fortlaufend besteht. Wahrscheinlicher ist jedoch, das zwischen den einzelnen Krankschreibungen immer mal wieder gearbeitet wurde. Hier fehlt mir dann aber die Gesamtzahl der Krankheitstage. Ohne diese Angaben, kann ich keine Aussage Treffen. Die beiden Links sollten dir jedoch ausreichen um die Frage 1 beantworten zu können.
Hoffe du hast die OP gut überstanden. Weiterhin alles Gute. Viele Grüße
Thorsten Günther
Hallo… hatte überlesen, dass Du einen fisten Monatslohn hast. Dann JEDER Monat 30 Tage. Wenn deine Kasse ab 8.10. zahlt, sind das also 23 Tage. Der Arbeitgeber zahlt bis zum 7…
Gruß, Christian
Grundlage Entgeltfortzahlungsgesetz und SGB V
Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat man grundsätzlich für 6 Wochen.
Wenn Sie ab 08.10.11 Krankengeld erhalten sind das 24 Zahltage.