Krankenkasse DAK bleibt bei im Ausland lebenden Rentnern?

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Ein in Lateinamerika lebender Rentner stellt den Antrag auf unbeschraenkte Steuerpflicht, welcher auch problemlos durchgeh, da seine Einkuenfte alle in D. erzielt werden.

Frage: Kann er dann auch in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder ist er dann „draussen“ ?

Danke fuer AWs

Mike

Hallo!

Die Frage ist: Wie rechnen denn dann die Ärzte in Lateinamerika mit der Krankenkasse ab? Haben die eine Kassenzulassung in Deutschland? Berechnen sie nach der Gebührenördnung für Ärzte, die in Deutschland gilt? Und in welcher Währung?

Am ehesten könnte ich mir vorstellen, dass man Arztrechnungen aus dem Ausland bei einer privaten Versicherung einreichen könnte, aber sicherlich nicht bei einer gesetzlichen.

Aber das sind Vermutungen. Es sollte sich ein Experte dazu äussern.

Gruß, Diva

Wenn er „nur“ Rente aus Deutschland bezieht dann bleibt er in Deutschland Pflichtversichert in der DAK.
Bezieht er auch noch eine Rente aus dem Wohnsitzland, dann endet die deutsche Krankenkassenpflicht.

Bleibt man DAK-Mitglied, dann kann man die Leistungen aber nur in D wahrnehmen, also bei Heimatbesuchen.
Im Wohnortstaat wird man nur in ganz wenigen Fällen bestimmte Leistungen (der dortigen gesetzlichen Krankenkasse) in Anspruch nehmen können.

Lies mal hier rein als erste Info und dann befrage die DAK oder die Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_04_rente_kvdr.html#doc222400bodyText2

Interessant ist, weil Du gerade Südamerika angibst, dass es laut Angaben hier in Uruguay und Chile Sonderregelungen mit Deutschland gibt, wo unter bestimmten Bedingungen sogar Zuschüsse zu Krankenversicherungen gezahlt werden.

Übrigens, mit der Steuerfrage an sich hat das m.E. nichts zu tun.

MfG
duck313

Hallo,

http://www.prag.diplo.de/contentblob/4197158/Daten/6438778/rentner_krankenversicherung_dld.pdf

sollte Deine Fragen beantworten.

Hallo,
Ich meine - Krankenversicherung in Deutschland „ja“, aber Leistungen nur in Deutschland in Argentinien nicht, da es mit Argentinien kein Sozialversicherungsabkommen gibt.
Gruss
Czauderna

Danke fuer Eure AWs.

Wenn der erste und einzige Wohnsitz des DEUTSCHEN Rentners in Mexiko ist, und er hat weiter - nach Antragstellung - u. Genehmigung die unbeschraenkte Steuerpflicht…

dann ist er in der DAK wieder/weiter versichert. Klar ist, dass er nur aerztl. Hilfe in D ! bezahlt kriegt.

Der Betreffende dachte, dass wenn der erste Wohnsitz - und einzige - nicht in D. ist, dass er dann automatisch aus der DAK rausfaellt…

Danke fuer ggf. naehere Infos

Mike