Krankenkasse; Eintritt nach Auslandstätigkeit

Meine Tochter und Familie kehrt Anfang 2010 nach mehreren Arbeitsjahren in einem EU-Land nach Deutschland zurück. Die Familie ist in dem EU-Land in einer Privatkrankenkasse versichert. Meine Tochter möchte in Deutschland eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und in eine GKV eintreten.
Der Ehemann wird kurzfristig eine Angeselltentätigkeit in Deutschland aufnehmen. Bis zum Finden/Einzug in eine Wohnung/Haus in Deutschland wird meine Tochter mit Kindern noch ca 2-3 Monate im Ausland verbleiben. Möchte aber von dort (über Internet) ihre in Deutschland angemeldete selbständige Tätigkeit aufnehmen.
Was ist zu beachten ?
Zum Beispiel: erst Gewerbe anmelden und dann Krankenkasse eintreten - oder umgekehrt?
Vielen Dank für Eure Antworten

Zum Beispiel: erst Gewerbe anmelden und dann Krankenkasse
eintreten - oder umgekehrt?

Wenn der Ehemann in Deutschland eine Angestelltentätigkeit aufnimmt, muß er bei einer KK angemeldet werden. Damit sind Ehefrau und Kinder mitversichert. Wenn die Ehefrau dann selbstständig tätig wird, wird sie zeit genug haben sich auch anzumelden.

Was mir nicht ganz klar ist, ist die ausländische PKV. Da wäre zu klären, wie und wann diese erlischt.