Hallo an alle Experten 
also mal angenommen jemand darf aufgrund von bestimmten Umständen für einige Monate nicht in der Familienversicherung versichert sein und muss sich in der Studentenversicherung versichern.
Er zahlt dafür die üblichen Beiträge und wechselt (nachdem die besagten Umstände weggefallen sind) wieder in die Familienversicherung.
Die Krankenkasse überweist im Anschluss ohne Angabe von Gründen die Beiträge zurück! Aber… 3 Monate danach meldet sich die Krankenkasse, da die Beiträge aufgrund von Fehlern in den internen Prozessen fälschlicherweise erstattet wurden und fordert, dass diese erneut überwiesen werden.
Darf das die Krankenkasse ohne weiteres? Gibt es da ensprechenede Vorschriften? oder einfach zahlen und gut ist?
Ich denke schon, dass die Krankenkasse das wieder einfordern darf. Irren ist ja schließlich menschlich. Außerdem hat der Versicherte bestimmt Leistungen bezogen, die meisten Leute gehen ja innerhalb von 3 Monaten mindestens einmal zum Arzt, auch wenn es nur für ein Rezept ist. Und die Krankenkasse zahlt ja immerhin den Arzt, wenn ich richtig informiert bin. Genau wie sie bei vielen Medikamenten einen Teil der Kosten übernimmt. Falls die Kosten für die 3 Monate immens hoch sind (also höher als die „Portokasse“), kann man in einem solchen Fall sicherlich mit der KK reden, ob man das Geld in Raten zurückzahlen könnte. Die meisten Gläubiger sind sehr entgegenkommend, wenn sie merken, dass der Schuldner zahlungswillig, aber nur bedingt -fähig ist.
Ein solches Szenario gibt es leider nicht nur bei Krankenkassen, sondern auch bei Versicherungen…