ich hoffe, ich stelle meine Frage im Einklang zu den Regeln des Boards:
Ein Arbeitnehmer arbeitet im Hauptberuf auf Lohnsteuerkarte Klasse 1. Sein Arbeitgeber führt für ihn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Nebenberuflich ist er noch für einen weiteren Arbeitgeber tätig, allerdings auf Lohnsteuerkarte Klasse 6. Auch hier werden die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt.
Rechnet man die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten zusammen, liegen die Einnahmen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze 2011 in Höhe von 44550 Euro. Da die beiden Arbeitgeber nichts von der Höhe der Zahlungen des jeweils anderen wissen, führen sie die Beiträge natürlich in voller Höhe ab.
Wie kann sich der Arbeitnehmer jetzt die zuviel gezahlten Beiträge von der Krankenkasse erstatten lassen, die auf das Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze gezahlt wurden?
Ein Anruf bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers hat dort zunächst mehrere ratlose Sachbearbeiter hinterlassen, die den Sachverhalt zunächst prüfen und sich dann melden wollen.
Hallo,
ratloser Sachbearbeiter bei der Kasse, bei dieser Frage ??
Bemerkenswert, da muss es sich um einen „Neuling“ gehandelt haben.
Flom hat dir die Antwort bereits gegeben.
Gruss
Czauderna
scheint eine richtig kompetente Kasse zu sein. Sollte bei dieser Frage eigentlich nicht passieren, da es sich um einen absoluten Standardvorgang handelt.
ein Rückruf der Krankenkasse brachte dem Arbeitnehmer folgende neue Info: An beide Arbeitgeber wurden jetzt Anträge zur Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge verschickt. Danach sollte die Rückzahlung des Überschuss’ von seiten der Krankenkasse relativ problemlos erfolgen.
Noch einmal vielen Dank für Eure schnelle Hilfe,
Grüße Bimi.