Hallo Gemeinde,
ich hoffe, ich stelle meine Frage im Einklang zu den Regeln des Boards:
Ein Arbeitnehmer arbeitet im Hauptberuf auf Lohnsteuerkarte Klasse 1. Sein Arbeitgeber führt für ihn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Nebenberuflich ist er noch für einen weiteren Arbeitgeber tätig, allerdings auf Lohnsteuerkarte Klasse 6. Auch hier werden die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt.
Rechnet man die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten zusammen, liegen die Einnahmen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze 2011 in Höhe von 44550 Euro. Da die beiden Arbeitgeber nichts von der Höhe der Zahlungen des jeweils anderen wissen, führen sie die Beiträge natürlich in voller Höhe ab.
Wie kann sich der Arbeitnehmer jetzt die zuviel gezahlten Beiträge von der Krankenkasse erstatten lassen, die auf das Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze gezahlt wurden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.