Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Bruder ist Student und verheiratet.
Seine Frau arbeitet in Vollzeit, befindet sich aber momentan im Mutterschutz.
Der gemeinsame Sohn wird bei der Mutter mitversichert.
Der Vater arbeitet (Nebenjob), da er kurz vor Beendigung des Studiums steht, gar nicht mehr, hatte vorher aber auch maximal ein Einkommen von 300 Euro pro Monat.
Alle sind bei der gleichen KK versichert. Er hat Status 1, sie 3 und der Sohn auch 3.
Wieso erhält der Vater nicht auch Status 3? Oder ist eine Familienversicherung nicht möglich. Hätte die KK das nicht automatisch ändern müssen und können ggfs. zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden. Er hat monatlich ca. 150 Euro bezahlt. Der „Schaden“ -wenn es dein überhaupt einer ist - beläuft sich auf ca. 4000 Euro.
Der Kontakt zur KK wurde bereits hergestellt, nur übers WE erhält man schlecht antworten.
Ihm steht schon der Schweiss auf der Stirn, da er tw. nur gejobbt hat um die KK zu bezahlen…
Mit einer Antwort würden Sie mir sehr weiterhelfen…
LG Corinna
Zusatz
Anders gefragt: Die Voraussetzungen einer Familienversicherung sind offensichtlich gegeben.
Könnte er sich bei Vorlage eines Einkommenssteuerbescheids bei der Krankenkasse, die diese Voraussetzungen untermauert, rückwirkend familienversichern lassen und ggfs. Beitrag zurückfordern?
Vielen Dank
Hallo Coco,
wenn ich mir das Drama mit den (schwankenden) Beiträgen der Selbständigen anschaue, kann ich Dir keine Hoffnung machen. Sie fordern nach bei Erhöhung des Einkommens, erstatten aber nicht zurück, wenn es gesunken ist.
Gruß
Andreas
Danke für die Antwort.
Er ist ja nicht selbstständig tätig, er ist Student.
Laut Info der KK kann er sich rückwirkend familienversichern lassen.
LG