Krankenkasse fordert Beitragsrückerstattung zurück - rechtens?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, indem Beiträge eingefordert werde. Die telefonische Nachfrage ergab, das es sich dabei um eine Beitragsrückerstattung handelt, die ich im Jahr 2008 erhalten habe.

Ich war damals selbstständig und bei der BKK freiwillig versichert. Ich wurde dann von meiner Krankenkasse angeschrieben, das ich einen Beitrag erstattet bekommen würde und sollte die Bankverbindung mitteilen.

Nun heißt es, das diese Rückerstattung fälschlicherweise ausgezahlt wurde, weil sie ja für eine ganz andere Person gedacht war. Ist dies nun gerechtfertigt? Ich hab bei der Geschichte ganz andere Hintergedanken - aber die werd ich nun nicht öffentlich machen.

Viele Grüße

Hallo,

ich würde mal bei den Bakauszügen genau nachschauen, für welchen Monat der Beitrag rückerstattet wurde und ob er zuvor doppelt einbehalten wurde. Der Beitrag bei Angestellten geht ja vom Lohn runter, hat also mit Ihrem Bankkonto überhaupt keine Berührungspunkte. Es muss sich also um den freiwilligen Beitragssatz handeln. Der wird ja bei Selbständigen vom (geschätzten)monatlichen Einkommen abhängig gemacht und es gibt bei gut-Verdienern einen Höchstsatz. Wurde dieser Höchstsatz bereits bei Ihnen zu Beginn der Selbständigkeit angesetzt, kann die KV eigentlich nichts zurückfordern. Haben Sie ihr Einkommen zunächst als zu niedrig angesetzt, wird der Beitrag nach der Steuererklärung angepasst und es kann zu Nachforderungen seitens der KV kommen. Die Geschichte mit der anderen Person ist aber merkürdig. Insofern Kontoauszüge nach Monatsbeiträgen prüfen und nachschauen (Internet), wo bei der BKK der Höchsbeitragssatz für Selbständige liegt/lag.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen (Feedback wäre nett!).

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Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Ist die Rückforderung eventuell verjährt?

Viele Grüße

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Hallo,

sonderlich professionell hört sich das nicht von der Krankenkasse an.
Trotzdem wird die „versehentliche“ Erstattung nicht dazu führen können, dass berechtigte Beitragsforderungen verfallen. Soweit die Mitgliedschaft in der betreffenden Zeit bestanden hat(egal ob in Anspruch genommen oder nicht), bleibt auch eine Betragspflicht. Die Verjährungszeit ist auch noch nicht abgelaufen, also wird die Kasse rein rechtlich auf der sicheren Seite sein. Notfalls bis zur Vollstreckung der Ansprüche.

Gruß

Hallo KeRu01,

rechtlich gesehen ist das o.k., da zu Unrecht gewährte Leistungen nach dem Gesetz zu erstatten sind. Aber was macht die Krankenkasse, wenn das Geld gutgläubig verbraucht wurde ??
Würde ich mal fragen.
Gruß
Werner

Hallo,

also mein Tip wäre, lassen Sie sich von Ihrer aktuellen KRankenkasse und der damaligen Krankenkasse Mitgliedschaftsbescheinigungen zuschicken um zu sehen das nicht Zeiten doppelt sind und dann lassen Sie sich einen Kontoauszug über Ihre gezahlten Beiträge zuschicken.

Solche Fälle kommen schon ab und zu mal vor, aber mal sollte es sich sehr gläsern machen, damit es auch korrekt so ist. Die Frage ist, warum das jetzt erst auf gefallen ist?

alles Gute

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Hallo,
das ist wohl eher eine rechliche Frage. Zu unrecht erhaltene Beiträge, oder Rckvergütungen, oder fehlebuchungenkann man m. E.nicht behalten.

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