Krankenkasse fordert Rückerstattung zurück

Der Versicherte zahlt pünktlich seine Beiträge.
Die Krankenkasse zahlt aus eigenem Antrieb einige der gezahlten Beiträge zurück.
Nach mehr als einem Jahr fällt der Kasse ihr „Fehler“ auf, und sie fordert das Geld erneut vom Versicherten ein.
Zur Verdeutlichung droht sie gleich noch den Verlust der Kassenleistungen an.

Meine Frage bei dieser Konstellation:
Muß der Versicherte die rück-erstatteten Beiträge erneut bezahlen?
Oder ist das der Fehler der Krankenkasse, und der Versicherte darf das Geld behalten??? (wie bei Monopoly: Bankfehler zu Deinen Gunsten…)

Hallo,
das ist schwierig zu beurteilen wenn man nicht weiss um welche
Leistungen es sich tatsächlich handelt.
So kann z.B. überzahltes Krankengeld wegen eines Fehlers seitens
der Krankenkasse nicht so ohne weiteres zurückgefordert werden
wenn der Versicherte nicht bemerken konnte dass beispielsweise
die Höhe (25,77 € statt 22,77 €) falsch war.
Beruht aber die falsche Zahlung auch aufgrund von (fehlenden) Angaben des Versicherten so besteht schon ein Rückforderungsanspruch - genau
so wenn der Versicherte hätte bemerken müssen dass da was nicht stimmt.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank für die Info,
aber es wurden keine Leistungen erstattet, sondern es wurden die monatlichen Beiträge des Versicherten zurückerstattet. Die Beiträge hat der Versicherte auf Aufforderung der Krankenkasse selbst gezahlt, da er in Elternzeit (und damit ohne Beschäftigung) war.
Die Krankenkasse ging (fälschlicherweise) davon aus, dass zwischenzeitlich wieder eine Beschäftigung aufgenommen wurde, und hat alle Beiträge zurückerstattet.
Das war auf der Rückerstattung aber nicht zu ersehen.

mfg,
Busch

Hallo,
na ja, dann hat die Kasse wohl ein Rückforderungsrecht, denn
diesen „Irrtum“ hätte der Versicherte doch auch bemerken müssen,
denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Rückerstattung so ganz ohne Kommentar erfolgte.
Sicher gibt es in bestimmten Fällen eine „Beitragsfreiheit“ während
der Elternzeit aber meist ist es dann umgelkehrt, dass die Kasse
diese Beitragsfreiheit zunächst einräumt und dann erst später feststellt das die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, also
Beiträge zurückfordert.
Gruß
Czauderna