Eine Ehefrau hat mehrere Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und besitzt ein Haus, mit dem Sie Mieteinnahmen erzielt. Sie bekommt ein Kind und geht in Elternzeit. Der Mann ist privat versichert und Frau und Kind sollen gesetzlich versichert sein bzw. bleiben.
Mit Beginn der Elternzeit erhält die Frau einen Fragebogen der Krankenkasse, bei dem gefragt wird, ob sie während der Elternzeit Einnahmen erzielt.
Frage: Wirken sich die nun angegebenden Mieteinnahmen (in den Jahren 2010,2011 wurde durch Sanierung Verlust erzielt) auf die Höhe des Elternzeitgeldes aus bzw. müssen wegen der Mieteinnahme zusätzliche KK Beiträge gezählt werden?
Während der Elternzeit ist die Frau kostenlos versichert?
Hallo,
wenn die Ehefrau tatsächlich während der Elternzeit beitragsfrei versichert ist, dann spielen diese Einnahmen keine Rolle - die Frage wäre also, ist sie wirklich beitragsfrei versichert - das sollte mit der Kasse abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna
Was sind denn die Kriterien für eine beitragsfreie Versicherung?
Im Fragebogen steht am Ende etwas so im Sinne von "wenn eine beitragsfreie Versicherung nicht möglich ist entweder weiterversichern oder Familienversivherung über den Mann (geht das so einfach wenn der Mann privat versichert ist?)
Hallo,
wenn die Ehefrau tatsächlich während der Elternzeit
beitragsfrei versichert ist, dann spielen diese Einnahmen
keine Rolle - die Frage wäre also, ist sie wirklich
beitragsfrei versichert - das sollte mit der Kasse abgeklärt
werden.
Du schreibst, dass deine Freundin im öffentlichen Dienst beschäftigt war und nun in Elternzeit ist.
Welchen Status hatte sie im ÖD ? Beamtin oder Angestellte ?
Eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
Hier müssen alle versicherten Personen einen eigenen Beitrag zahlen.
Dies würde bedeuten - Aufnahme deiner Freundin in die PKV mit Gesundheitsprüfung und eigenem Beitrag.
Hallo,
oder eben freiwillige Versicherung in der GKV und da wird das Einkommen des Ehemannes (50%) für die Beitragsberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna
ob sie beitragsfrei versichert ist, hängt vor allem davon ab, ob sie vorher pflicht- oder freiwillig versichert war. Im ersten Fall ja, sonst eher nein.
Das Elterngeld selbst ist zwar nicht beitragsrelevant, aber a.) spielen die Mieteinkünfte bei freiwillig Versicherten beitragsmäßig eine Rolle und b.)geht in den Beitrag des freiwillig Versicherten das halbe Einkommen des privat Versicherten ein.
beitragsfreie Versicherungen in der GKV gibt es schon - wäre die junge Mutter z.B. ledig oder Ihr Ehemann auch in der GKV, dann wäre sie beitragsfrei versichert.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ja, das muesste ich schon wissen, oder ?
Mir ging es eigentlich nur um deine Bemerkung zur kostenfreien Versicherung, aber ich sehe wir meinen beide das Gleiche.
Gruss
Guenter