Krankenkasse für unbezahlten Urlaub

Hi,
ich mache gerade eine Ausbildung zum Groß&Außenhandelskaufmann die ich im Juni beenden werde. Um mich von meiner Ausbildung aber mal bissel zu erholen möchte ich gerne 2 Monate frei nehmen, will aber nicht mein Urlaub dafür aufbrauchen. Meine Firma will mich nach der Ausbildung auch übernehmen.

Meine Frage ist jetzt, wie kläre ich das mit der Krankenkasse wenn ich frei nehmen möchte. Soweit ich weiß endet ja der Krankenkassenschutz mit Beendung der Ausbildung und beginnt dann wieder wenn ich meinen neuen Vertrag abschließe. Kann ich für die Zeit dazwischen in eine private Krankenkasse gehen?

Danke schonmal im Vorraus, hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
AFK

Soweit ich weiss, kann man auch die zwei Monate ohne Versicherung „durch die Welt gehen“. Wenn nichts passiert und man quasi eh die Leistungen der KK nicht in Anspruch nimmt, hat man sich die freiwillige Versucherung gespart. Falls doch ein ARztbesuch o.ä. nötig sein wird, kann man sich immernoch DANN freiwillig versichern. Man ist dann immer Rückwirkend versichert ab dem Zeitpunkt, zudem das letzte Arbeitsverhältnis endete.

Ich hatte selbst ein ähnliches Problem nach dem Studium und es wurde mir von meiner KK so vorgeschlagen.

Aber ich denke wenn du bei deiner KK anrufst und die Situation erklärst, helfen die dir gerne weiter und du bist auf der sicheren seite

Mmmh…
…war da nicht mal was mit genereller KV-Pflicht in Deutschland und das der KV-Schutz aus einer Beschäftigung heraus nur einen Monat „nachwirkt“!!!

Somit unterm Strich die Fragestellerin sich für einen Monat versichern müsste…

*rumdeutelweilS_EnurBeitragseinzugkann*

Greetz
S_E

hm ich hatte jetzt noch im Kopf, dass die Versicherungspflicht nur für Beschäftigte in abhängiger Arbeit, abhängige Arbeit leisten wollen oder geleistet haben besteht. Aber du hast recht, wenn ich §5 SGB V Nr 13 richtig verstehe besteht die Versicherungspflicht auch wenn man zwar keine Anspruch hat aber vorher gesetzlich Krankenversichert war.

Also müsste man sich dann nach dieser einmonatigen „nachwirkzeit“ freiwillig versichern.

Hm komisch ist das ganze… :wink:
Oder man beantragt Arbeitslosengeld/Sozialhilfe für die 2 Monate?

Hallo,

hm ich hatte jetzt noch im Kopf, dass die Versicherungspflicht
nur für Beschäftigte in abhängiger Arbeit, abhängige Arbeit
leisten wollen oder geleistet haben besteht. Aber du hast
recht, wenn ich §5 SGB V Nr 13 richtig verstehe besteht die
Versicherungspflicht auch wenn man zwar keine Anspruch hat
aber vorher gesetzlich Krankenversichert war.

Du versteht fast richtig. Die Krankenversicherungspflicht gilt unabhängig davon ob man privat oder gesetzlich versichert war, also für alle.

Also müsste man sich dann nach dieser einmonatigen
„nachwirkzeit“ freiwillig versichern.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss dann auch dieser eine Monat bezahlt werden, also nicht 1 + 1 sondern 2.

Hm komisch ist das ganze… :wink:
Oder man beantragt Arbeitslosengeld/Sozialhilfe für die 2
Monate?

Meinst Du das ist der Sinn des Sozialsystems? Bezahlter Urlaub?

Gruß

osmodius

1 Like

Hi,

von der Idee, Dich für diese Zeit Arbeitssuchend zu melden, möchte ich Dir nochmal abraten (wissend, dass dieser wunderbare Gedanke eh nicht von Dir kam, sondern nur für’s Protokoll).

Ich hatte solche Urlaube auch schon gelegentlich und habe das immer mit meiner Krankenkasse direkt geklärt. Die waren immer sehr hilfsbereit und haben meist für solche „Brückensituationen“ recht günstige Konditionen. Da kannst Du auch das mit den vier Wochen „Nachwirkung“ nochmal klären, ob’s das wirklich gibt.

Achja, solltest Du ins Ausland reisen wollen, kannst Dir ja überlegen, ob Du dafür eine entsprechende Zusatzversicherung nimmst (es gibt ja da sehr günstige, allerdings sind die nur bis zu ner gewissen Reisedauer günstig *g*).

*wink*

Petzi

Also müsste man sich dann nach dieser einmonatigen
„nachwirkzeit“ freiwillig versichern.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, muss dann auch dieser
eine Monat bezahlt werden, also nicht 1 + 1 sondern 2.

Achso, ja das wäre auch logischer, ich muss mir das ganze mal genauer ansehen :wink:

Hm komisch ist das ganze… :wink:
Oder man beantragt Arbeitslosengeld/Sozialhilfe für die 2
Monate?

Meinst Du das ist der Sinn des Sozialsystems? Bezahlter
Urlaub?

Ich meine das Sozialsystem. Naja da ja Versicherungspflicht besteht,verstehe ich zb. nicht warum die AOK persönlich mir gesagt hat, als ich mich übergangsweise hätte freiwillig Versichern müssen, dass ich mich NICHT versichern soll bis ich dann doch mal zum Arzt muss. :wink: Sehr eigenartig…

Ich meine das Sozialsystem. Naja da ja Versicherungspflicht
besteht,verstehe ich zb. nicht warum die AOK persönlich mir
gesagt hat, als ich mich übergangsweise hätte freiwillig
Versichern müssen, dass ich mich NICHT versichern soll bis ich
dann doch mal zum Arzt muss. :wink: Sehr eigenartig…

Es will keiner hören, aber jede Krankenkasse hat immer im Hinterkopf, dass sie ihre Mitglieder halten muss…

Und nur weil es ein Recht gibt, heißt das noch lange nicht, dass man es anwenden muss.

Greetz
S_E

Meine Frage ist jetzt, wie kläre ich das mit der Krankenkasse wenn ich frei nehmen möchte.

Du rufst an und erzählst von Deinen Plänen und zahlst zwei Monate den Beitrag selber.

Soweit ich weiß endet ja der
Krankenkassenschutz mit Beendung der Ausbildung und beginnt
dann wieder wenn ich meinen neuen Vertrag abschließe.

Das war mal, auf die generelle Versicherungspflicht wurdest Du bereits hingewiesen.

Kann ich für die Zeit dazwischen in eine private Krankenkasse gehen?

Ja, aber wozu ? Für zwei Monate wird dich keine PKV nehmen.

Eine private Krankenversicherung für 2 Monate wird keine Versicherung (bitte nicht Kasse)abschließen. Eine reine Auslandsversicherung schon. Das reicht aber nicht, weil in Deutschland Versicherungspflicht besteht.

das Vernünftigste: freiwillige Mitgliedschaft für 140 EUR in der Kasse und für den Auslandsaufenthalt eine private Auslandsversicherung für 8,50 EUR oder so obendrauf.

Hallo,

wenn ich recht verstanden habe, gibt es nahtlos an die Ausbildung einen neuen Arbeitsvertrag und es soll gleich zu Beginn unbezahlter Urlaub genommen werden.

Ich würde es so machen - wenn die Firma mitspielt:

Am ersten Tag nach Ausbildungsende einen Tag arbeiten und dann den unbezahlten Urlaub beginnen. Aufgrund des einen Tages besteht anschließend der Versicherungsschutz in der gesamten Sozialversicherung für maximal einen Monat fort.

Wenn nun die Auszeit länger dauern soll, einfach nach dem einen Monat einen Tag BEZAHLTEN Urlaub nehmen. Infolge dessen besteht der Versicherungsschutz nach dem Tag bezahlten Urlaub erneut für einen Monat fort.

So hat man lediglich einen bezahlten Urlaubstag geopfert, spart sich aber die freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge für zwei Monate (knappe 300 €).

Grüße

Florian