Hallo,
Vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Person X hat sich für 2013 von den zuzahlungsgebühren befreien lassen, da sie sonst im schnitt pro jahr min. 60€ hätte zahlen müssen und so 1mal im vorraus 45€ (chronisch krank).
in ihre berechnung von 60€ waren die 40€ praxisgebühr mit eingerechnet. der rest ist rezeptgebühr, was ja alles so bleibt.
da die praxisgebühr aber ja nun ab 2013 wegfällt, hat sie quasi 25€ aus dem fenster geschmissen.
Nur damit es zu keinen Missverständnissen kommt, noch ein paar Fragen zu diesem Fall. Bei den o.g. 60€ handelt es sich um die Belastungsgrenze? Als 1% vom relevanten Einkommen? Wie kommnen dann die 45€ zustande? Oder ist das die Belastungsgrenze und die 60€ waren das, was im gesamten Vorjahr ohne die Befreiung bezahlt worden ist??
Also entweder 5 oder 20€ für Rezeptgebühren für ein ganzes Jahr bei einem chronisch Kranken?
Es könnte aber auch sein, dass eigentlich 200€ anfallen, aber der Versicherte eben nach 45 oder 60€ eben seine Belastungsgrenze erreicht hat und befreit wurde. Dann wären keinesfalls die 25€ (wobei mir dieser Betrag jetzt auch nicht klar ist) zum Fenster rausgeschmissen. Es fielen dann statt 200€ nur noch 160€ an, wobei die Belastungsgrenze nach wie vor bei 45€ (oder 60€) liegen würde. Für den versicherte würde sich hier also nichts ändern. Er ist quasi von 40€ weniger befreit.
Und da dies auf eine große Zahl chronisch Kranker zutreffen dürfte, wird sich der Einnahmeverlust der Krankenkassen ganz stark in Grenzen halten, was nur ein Grund mehr ist/war, diesen bürokratischen Unsinn endlich abzuschaffen.
Grüße