Krankenkasse gebührenbefreiung praxisgebühr

Hi!
Vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Person X hat sich für 2013 von den zuzahlungsgebühren befreien lassen, da sie sonst im schnitt pro jahr min. 60€ hätte zahlen müssen und so 1mal im vorraus 45€ (chronisch krank).
in ihre berechnung von 60€ waren die 40€ praxisgebühr mit eingerechnet. der rest ist rezeptgebühr, was ja alles so bleibt.

da die praxisgebühr aber ja nun ab 2013 wegfällt, hat sie quasi 25€ aus dem fenster geschmissen.

weiß jemand, ob sie das rückgängig machen kann oder ihr geld zurückbekommen kann? bei ihrer krankenkasse konnten sie ihr nichts sagen.

Hallo,
in der Tat, dazu gibt es noch keine Durchführungsbestimmungen, aber ich denke dass es auf jeden Fall möglich ist, den Antrag auf Vorauszahlungen für das Jahr 2013 zurückzunehmen, denn das Jahr hat noch nicht begonnen - mein Rat - schriftlich den Antrag zurückziehen
und ggf. Rückzahlung des Vorauszahlungsbetrages beantragen.
Gruss
Czauderna

Danke für den guten Tipp:smile:

Hallo,

Vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Person X hat sich für 2013 von den zuzahlungsgebühren befreien lassen, da sie sonst im schnitt pro jahr min. 60€ hätte zahlen müssen und so 1mal im vorraus 45€ (chronisch krank).
in ihre berechnung von 60€ waren die 40€ praxisgebühr mit eingerechnet. der rest ist rezeptgebühr, was ja alles so bleibt.

da die praxisgebühr aber ja nun ab 2013 wegfällt, hat sie quasi 25€ aus dem fenster geschmissen.

Nur damit es zu keinen Missverständnissen kommt, noch ein paar Fragen zu diesem Fall. Bei den o.g. 60€ handelt es sich um die Belastungsgrenze? Als 1% vom relevanten Einkommen? Wie kommnen dann die 45€ zustande? Oder ist das die Belastungsgrenze und die 60€ waren das, was im gesamten Vorjahr ohne die Befreiung bezahlt worden ist??
Also entweder 5 oder 20€ für Rezeptgebühren für ein ganzes Jahr bei einem chronisch Kranken?
Es könnte aber auch sein, dass eigentlich 200€ anfallen, aber der Versicherte eben nach 45 oder 60€ eben seine Belastungsgrenze erreicht hat und befreit wurde. Dann wären keinesfalls die 25€ (wobei mir dieser Betrag jetzt auch nicht klar ist) zum Fenster rausgeschmissen. Es fielen dann statt 200€ nur noch 160€ an, wobei die Belastungsgrenze nach wie vor bei 45€ (oder 60€) liegen würde. Für den versicherte würde sich hier also nichts ändern. Er ist quasi von 40€ weniger befreit.
Und da dies auf eine große Zahl chronisch Kranker zutreffen dürfte, wird sich der Einnahmeverlust der Krankenkassen ganz stark in Grenzen halten, was nur ein Grund mehr ist/war, diesen bürokratischen Unsinn endlich abzuschaffen.

Grüße

Hallo,
zur Klärung: die Belastungsgrenze wurde bei 45€ ausgerechnet.

Die 60€ sind meine persönliche Rechnung, was Person X auf jeden fall für 1 Jahre zahlen müsste, würde sie sich nicht befreien lassen. Die Summe setzt sich aus 40€ praxis und 20€ Rezeptgebühr zusammen, da sie jedes Quartal zum Arzt muss um ihr Medikament zu holen.

Mehr hat sie im Normalfall nicht zu zahlen. Alles andere wird einem ja (z.b. bei erkältungsinfekten) eh nicht mehr verschrieben und muss selbst gezahlt werden.

Nur damit es zu keinen Missverständnissen kommt, noch ein paar
Fragen zu diesem Fall. Bei den o.g. 60€ handelt es sich um die
Belastungsgrenze? Als 1% vom relevanten Einkommen? Wie kommnen
dann die 45€ zustande? Oder ist das die Belastungsgrenze und
die 60€ waren das, was im gesamten Vorjahr ohne die Befreiung
bezahlt worden ist??

Hallo,

Die 60€ sind meine persönliche Rechnung, was Person X auf jeden fall für 1 Jahre zahlen müsste, würde sie sich nicht befreien lassen.
Die Summe setzt sich aus 40€ praxis und 20€ Rezeptgebühr zusammen, da sie jedes Quartal zum Arzt muss um ihr Medikament zu holen.

Alles klar. 20€ Rezeptgebühr sind bei chronisch Kranken sicher eher die Ausnahme.
Dann kann man nur hoffen, dass es eine größere Packungseinheit gibt, wo die Jahrsration mit einer Packung abgedeckt ist. Aber der Doc wird einen trotzdem gerne einmal im Quartal sehen wollen ;o)

Grüße