Krankenkasse hält AU für beendet trotz Reha-Antrag

Hallo, bitte lesen Sie meinen Beitrag, vor allem wenn Sie sich mit dem Thema auskennen bzw. Erfahrungen gemacht haben und mir Tipps geben können. Im Voraus schon DANKE!!! Bin schon seit 9 Monaten krank geschrieben und war insgesamt 10 Wochen lang in teilstationärer Psychotherapie. Nach paar Wochen hatte ich dort einen Nervenzusammenbruch und war anschließend 2 Wo stationär. Danach wieder teilstationär. Nachdem sich nun innerhalb von Wochen und Monaten mein Leben mit selbstbestimmtem Tagesrhythmus eingestellt auf meine körperliche und psychische Belastbarkeit, eingerichtet hat, geht es mir wieder besser. Dennoch bin ich in ständiger ärztl. Behandlung beim Hausarzt, Psychiater, Spezialarzt und Psychotherapeut. Ich habe körperl. und psych. Einschränkungen, bei Untersuchungen bekam ich Diagnosen von denen ich vorher nichts wußte und die auch nicht ohne sind. Nehme verschieden Medis. Bekomme seit Anfang des Jahres Krankengeld und werde von der Krankenkasse hinsichtlich Reha-Verfahren betreut. Habe Antrag auf med. und berufl. Reha gestellt, da ich meinen Beruf im soz. Bereich nicht mehr ausüben kann und meine Erwerbstätigkeit generell gefährdet ist. Der Antrag wurde abgelehnt, worauf ich mit Hilfe der Beraterin vom Sozialdienst der Krankenkasse Widerspruch einreichte. Und nun habe ich von der Rentenversicherung eine Gutachterin vermittelt bekommen, bei der ich nun im Sept. einen Termin habe. Heute bekomme ich doch von der Krankenkasse einen Brief, in dem steht, dass der MDK meine ärztl. Unterlagen geprüft hat und die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 23.08.10, also schon Montag als möglich erscheint! An dem Tag habe ich einen Termin bei meiner Psychiaterin, sie hätte ebenfalls diesen Brief erhalten. Vor Kurzen sagte meine Psychiaterin noch, dass sie nochmals einen Antrag auf Reha in Absprache mit der KK stellt. Auserdem steht doch der Gutachter-Termin aus. Wollen die mich verarschen?? Nach dem Brief heute habe ich die Panik bekommen, am ganzen Körper gezittert und geheult. Meine Freundin sagte, ich sehe schlimm aus… In der Therapie habe ich gelernt, dass ich auf meine Gefühle und mein Befinden hören soll und nicht auf anderer Menschen Erwartungen. Dazu werde ich aber gerade wieder gezwungen. Ich fühle mich nicht arbeitsfähig, schon gar nicht in dem o.ä. Beruf und auch nicht Vollzeit. Habe März den Antrag gestellt. Und bis jetzt ist nichts passiert, keine Reha, nichts. Aber hauptsache jetzt heißt es plötzlich „erscheint arbeitsfähig“!! Habe heut gleich die KK angerufen und Arzthelferin der Psychiaterin. Solle mich erstmal beruhigen wurde mir gesagt. Ich raste aber schnell aus, zittere und heule und werde im Notfall mich wieder in die Psychiatrie einweisen lassen,falls ich arbeitsfähig geschrieben werden sollte. Ich würde dann eh durchdrehen, vor Angst!Auserdem bin ich z.Zt. befristet bis Ende Nov. eingestellt und dann arbeitslos. Arbeitsamt meinte, sie würden mich begutachten lassen wg. Beruf. Antrag auf Grad der Behinderung habe ich auch gestellt. Könnten Sie mir bitte eine Rat geben und helfen, wie ich mich nun verhalten soll? Hatte echt auf eine Reha gehofft, die ich dringend brauche, v.a. beruflich. (Hatte innerhalb von 4J. die sechste Arbeitsstelle, war immer wieder überfordert).Zur Zeit kann ich nur meinen Haushalt und halt die Arztbesuche/Rehaanträge bewältigen. Für alles andere reicht meine Energie einfach noch nicht. Bin ja auch in Therapie und Vieles muß aufgearbeitet werden. Bei mir liegt Einiges im Argen, bin schwer traumatisiert, habe Angst, Dpressionen, Neurasthenie und ADS und dazu kommt noch ADS, Herzfehler (und dadurch Durchblutungsstörungen im Gehirn) und Migräne. Meine Konzentrationsfähigkeit/Merkfähigkeit läßt im Alltag zu wünschen übrig, ständig bin ich erschöpft und müde, brauche Pausen u viiiel Schlaf. Fühle ich mich überfordert, bin ich zu nix mehr in der Lage, schalte ab, höre nicht zu, fang an zu heulen, schreien!!! Bin froh, dass meine Freundin für mich da ist u aufpaßt. Nur mit Medis u Hilfe meiner Freundin bekomm ich meinen Alltag einigermaßen hin.

Danke für Zuhören und Antwort!

Kira.

Halli Kira33,
ich bin leider die falsche Person (ken psychiatrischer Gutachter) und kamn Dir jetzt nicht helfen. Meiner Meinung nach brauchst Du den richtigen Psychiater, der sich den Ansinnen von MDK und Krankenkasse beharrlich in den Weg stellt, - und, wenn er Deiner Überzeugung ist, daß Du nicht mehr arbeiten kannst, sollte er
Dir helfen, eine Erwerbsunfähigkeitsrente einzureichen. Bei Ablehnung gibt es dann immer noch den Weg von Widerspruch und -klage.
Wenn Du aber keinen entsprechenden Facharzt findest, hast Du leider keine Chance.
Aber: Gibt es sonst vielleicht berufliche Alternativen für Dich?
Alles Gute
Stephan.

Hallo, das ist wohl die neuste Masche des MDK, habe schon öfter davon gehört. Zunächst würde ich von meinem behandelnden Arzt einen Befundbericht erstellen lassen. Dann wäre es angebracht erneut Widerspruch bei der KK einzulegen und mit rechtlichen Schritten zu drohen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Meist wird dann beim 2. Anlauf die AU wieder anerkannt. Ratsam ist es auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ich habe hier noch einen Auszug von einem Anwalt zu diesem Thema:

"1.) Die sog. „aufschiebende Wirkung“ des Widerspruchs entfällt gem. § 86a Abs.2 Nr.3 SGG für die Anfechtungsklage in Angelegenheiten der Sozialversicherung bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung herabsetzen oder entziehen. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass Sie - ggf. mittels Rechtsanwalts - einen Antrag bei dem zuständigen Sozialgericht auf „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ des Widerspruchs stellen. Hier müssten in jedem Falle aussagekräftige Atteste Ihrer Ärzte vorgelegt werden, die eine weitere Arbeitsunfähigkeit attestieren.

2.) Solange die Voraussetzungen für einen Krankenversicherungsschutz vorliegen, ändert auch die Beendigung des Krankengeldes hieran nichts. Sollten Sie nun keinerlei Einkommen haben, so sollten Sie bis zur Beendigung des Verfahrens unter 1) Sozialleistungen, d.h. Sozilahilfe beantragen. Auch hier wären Sie krankenversichert. "

MfG
Stefan

Hallo,
zuerst einmal meine besten Wünsche für eine erfolgreiche medizinische und berufliche Rehabilitation.
Ich traue mir nicht zu aus der Ferne einen echten Rat zu geben, dies ist zu schwierig und vielschichtig.
Unser Rehabilitationsrecht ist trotz der Bemühungen um Vereinfachungen weiterhin sehr schwierig - insbesondere für die Betroffenen.
Ich kann nur empfehlen mit großer Offenheit und bemühen um Vertrauen von beiden Seiten den Kontakt zum zuständigen Rehaberater (der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur) zu suchen. Dies sind meist sehr erfahrene und hilfsbereite Menschen, die im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen. Da dies nicht immer einfach ist, empfehle ich Ihnen zusätzlich noch Geduld und Hartnäckigkeit bei der Verfolgung Ihrer Ziele.
Alles Gute und viel Erfolg!

Hallo Kira,
ob Du arbeitsfähig bist entscheidet immer noch Deine Ärztin. Sollte der medizinische Dienst der Krankenkasse das anders sehen muss er dIch zunächst einbestellen und untersuchen.
Das Rehaanträge abgelehnt werden kommt sehr häufig vor. Die DRV versucht an allen enden zu sparen. Winchtig ist das Du Widerspruch einlegst und diesen auch begründest. Außerdem solltest Du damit drohen die Reha beim Sozialgericht einzuklagen. Sehr wahrscheinlich wird sie dann genehmigt, wenn nicht dann klagst Du sie eben ein. Das Problem ist, dass Menschen in Deiner Situation oftmals nicht die Energie aufbringen diesen Weg zu gehen. Das weiß eben auch die DRV und deswegen lehnt sie erstmal ab in der Hoffnung, dass Du nicht die Energie aufbringst. Wende Dich an einen Anwalt für Sozialrecht, er wird alles für Dich erledigen.
Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
Thomas

Hallo Kira,

also bez. der Einschätzung der KK bzw. des Medizinischen Dienstes wäre interessant, welche Unterlagen vorgelegen haben - solch eine Entscheidung (dass Sie arbeitsfähig sind) wird eigentl. nur dann von einer KK getroffen, wenn ärztl. Unterlagen dies stützen - also wenn die KK bei Ihrer Therapeutin eine Arztanfrage gestellt hat, die bestätigt, dass Sie arbeitsfähig sind - wenn NICHT, dann ist es einfach nur ein Versuch der KK, sie wieder arbeiten zu schicken - ist leider gängige Praxis bei den meisten Kassen.

Sind Sie aktuell in laufender psychotherapeutischer Behandlung?
Die Ablehnung der Reha bei psychischen Erkrankungen geschieht meist nur, weil die amb. Therapie nicht genug ausgeschöpft wurde oder wenn die Diagnostik im Antrag unzureichend ist (z.B. Neurasthenie statt Mittelgradige depressive Episode).

ACHTUNG:
Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis endet, gibt es beim Krankengeld eine Art „Sonderregel“:

Die KK kann Sie an die Agentur für Arbeit verweisen, sofern es Ihnen möglich ist, eine leichte Tätigkeit vollschichtig auszuüben (wenn der Beruf nicht erlernt wurde)!
Daher die Frage: Arbeiten Sie in Voll- oder Teilzeit und ist es Ihr erlernter Beruf?

Aber bis dahin ist die Entscheidung der KK wohl eher rein spekulativ und es war nur ein Versuch des Krankengeldfallmanagers Sie wieder arbeiten zu schicken.
Oder was sagt Ihre Therapeutin / Fachärztin dazu?

Grds. ist eine Einschätzung und der Umgang mit psychischen Erkrankungen sehr schwer, gerade von Seiten der KK, da diese mediz. Laien sind.
Jedoch muss man sich auch die Frage stellen, wie es weitergehen soll, da auch der Anspruch auf KRG auf 1,5 Jahre (78 Wochen/546 Tage) begrenzt ist - arbeite derzeit ja auch als Krankengeldfallmanager und leider ist gerade bei psych. Erkrankten zu beobachten, dass diese trotz Therapie eher dazu neigen sich zu vergraben und sich z.B. nicht bei der AfA zu melden um einen Job zu suchen und aus dem Loch herauszukommen - klar, gerade bei Depressionen ist das leichter gesagt als getan, aber nur allein durch Gespräche bei der Therapie ändert sich nicht viel bzw. nur sehr sehr langsam - daher ist es meist ratsam sich dennoch bei der AfA zu melden, um vorwärts zu blicken und einen Neuanfang zu wagen.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden, arbeite als Krankengeldfallmanager und kenne die Tricks :wink:

Hallo Kira,

es wurde hier ja schon viel geantwortet.
Eine berufliche Reha wird gewährt, wenn man ausbildungsfähig ist. Heißt, einige Stunden beruflich belastbar ist am Tag. Das scheint mir aber noch nicht der Fall zu sein. Wurde die berufliche Reha deswegen abgelehnt? Es gibt verschiedenen Angebote, sich langsam wieder an diese Anforderung heranzutasten. In einem RPK oder BTZ kann man Dir sicher eine fundierte Antwort geben. Ich würde mich an deiner Stelle dort erkundigen.

Viele Grüße

Helena