Folgende Situation :
Jemand ist seit 2004 selbständig und wechselt 2007 die Krankenversicherung. Dazu muss er natürlich einen Feststellungsbogen ausfüllen.
In diesem Bogen kreuzt er aus welchem Grunde auch immer an, er sei nicht selbständig.(Also ein nicht gewollter menschlicher Fehler)
Nun findet die neue Krankenkasse Ende 2009 diesen Fehler und kündigt die Person sofort.
Nun steht die Person seit Wochen ohne Versicherungsschutz.
Das kann ja nicht Sinne des Erfinders und des Rechtsstaates sein.
Vielleicht kann hier jemande Helfen !
Wurden denn Beiträge bezahlt in den 2 Jahren?
Hallo,
da kann man so nicx dazu sagen - man muesste mehr wissen.
-
handelt es sich um eine PKV oder GKV-Kasse ?
-
Als was wurde man denn versichert wenn nicht als selbständiger ß
-
Wie wurden die beitragspflictigen Einnahmen angegeben ?
Gruß
Czauderna
Ist Lügen im Sinne des Rechtsstaates?
Hallo,
Nun findet die neue Krankenkasse Ende 2009 diesen Fehler und
kündigt die Person sofort.
Nun steht die Person seit Wochen ohne Versicherungsschutz.
Das kann ja nicht Sinne des Erfinders und des Rechtsstaates
sein.
dass ein Versicherter bewusst unwahre Angaben macht oder dass die Versicherung daraufhin den Vertrag kündigt?
Meinst Du es ist im Sinne des Rechtsstaates, wenn man den Vertragspartner unbehellig belügen darf?
Sicherlich gibt es eine entsprechende Klausel im Vertrag oder in den AGB, die ein enstprechendes Sonderkündigungsrecht vorsehen.
Oder meinst Du, dass die Anwendung vertraglicher Vereinbarungen auch nicht im Sinne des Rechtsstaates wären?
Gruß
S.J.
Das ist sicher nicht die suchende Antwort auf die Frage, denn warum sollte jemand unwahrheitsgemäß ankreuzen? Es geht hier lediglich um ein menschliches versehen !