Da hast Du der KK eine Steilvorlage geliefert, und wunderst Dich? „Rund um die Uhr“ für die „Freiberuflichkeit“ (vermutlich ist hier eher eine Selbständigkeit gemeint, oder übst Du einen klassischen „freien Beruf“ aus?) zur Verfügung zu stehen heißt im Umkehrschluss, dass sich die abhängige Beschäftigung dieser selbständigen Tätigkeit offenbar massiv unterordnet. Ergo ist die selbständige Tätigkeit die Haupttätigkeit.
Bei solchen Dingen immer darauf achten, dass die Unterordnung der selbständigen Tätigkeit klar hervor tritt, wenn dem so ist. D.h. es geht dann nicht darum, dass man mal am Wochenende oder in den Ferien der angestellten Tätigkeit hierfür 24h zur Verfügung steht, sondern darum, dass man zunächst mal deutlich macht, was man mit welchem Stundenplan an nicht selbständiger Tätigkeit so macht, und daraus dann eine realistische, durchschnittliche Dauer der freiberuflichen Tätigkeit ableitet, die auch übliche Ruhezeiten zulässt und Urlaubszeiten zulässt.
Mir wollte auch mal ein Finanzbeamter klar machen, dass man beim Wechsel von rein freiberuflicher Tätigkeit in ein klassisches 40+ Angestelltenverhältnis zusätzlich zur dort bereits vorgenommenen Besteuerung noch Vorauszahlungen auf das freiberuflich erwirtschaftete Einkommen auf Basis des Vorjahres leisten müsse. Auf die Frage, ob er sich vorstellen können zusätzlich zu seinen 40h im FA noch weitere mehr als 40h anderweitig zu arbeiten, wurde er etwas sparsam. Auf den Hinweis, dass Einkommen auch etwas mit möglicher Arbeitsleistung zu tun habe, wurde er noch sparsamer. Er kam dann auf einen deutlich reduzierten Ansatz. Immer noch zu viel, aber ich hatte auch keine Lust auf den Rechtsweg.