Krankenkasse- hauptberuflich selbstständig

Hallo!
Angenommen, jemand ist freiberuflich tätig und weil die Krankenkasse jährlich zur Beitragsfestsetzung nachfragt, wie viel man verdient, wie lange man arbeitet etc., schreibt der Betreffende hin, dass keine festen Arbeitszeiten angegeben werden können, weil man manchmal rund um die Uhr arbeitet, dann wieder nicht. Daraufhin stuft ihn die Krankenkasse wegen dieses „rund um die Uhr“ als „hauptberuflich selbstständig“ ein und der Beitrag ist plötzlich doppelt so hoch.

Kann da ein Missverständnis vorliegen? Der Betreffende sitzt z.B. gerade da und weiß, dass er in diesem Jahr nach aller Voraussicht keinen Auftrag mehr bekommen wird. Das sind zweieinhalb Monate Leerlauf, mindestens.

Gruß,
Eva

Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht, dass mit der Krankenkasse oft solcherlei Misskomunikation passiert. Ruf doch einfach mal dort an und schildere dein Problem.
Viele Grüße
Juli

Hallo,
die wöchentliche Arbeitszeit spielt bei der Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit schon eine große Rolle - ich rate deshalb, nochmals das Gespräch mit der Kasse zu suchen und das direkt abzuklären.
Gruss
Czauderna

Da hast Du der KK eine Steilvorlage geliefert, und wunderst Dich? „Rund um die Uhr“ für die „Freiberuflichkeit“ (vermutlich ist hier eher eine Selbständigkeit gemeint, oder übst Du einen klassischen „freien Beruf“ aus?) zur Verfügung zu stehen heißt im Umkehrschluss, dass sich die abhängige Beschäftigung dieser selbständigen Tätigkeit offenbar massiv unterordnet. Ergo ist die selbständige Tätigkeit die Haupttätigkeit.

Bei solchen Dingen immer darauf achten, dass die Unterordnung der selbständigen Tätigkeit klar hervor tritt, wenn dem so ist. D.h. es geht dann nicht darum, dass man mal am Wochenende oder in den Ferien der angestellten Tätigkeit hierfür 24h zur Verfügung steht, sondern darum, dass man zunächst mal deutlich macht, was man mit welchem Stundenplan an nicht selbständiger Tätigkeit so macht, und daraus dann eine realistische, durchschnittliche Dauer der freiberuflichen Tätigkeit ableitet, die auch übliche Ruhezeiten zulässt und Urlaubszeiten zulässt.

Mir wollte auch mal ein Finanzbeamter klar machen, dass man beim Wechsel von rein freiberuflicher Tätigkeit in ein klassisches 40+ Angestelltenverhältnis zusätzlich zur dort bereits vorgenommenen Besteuerung noch Vorauszahlungen auf das freiberuflich erwirtschaftete Einkommen auf Basis des Vorjahres leisten müsse. Auf die Frage, ob er sich vorstellen können zusätzlich zu seinen 40h im FA noch weitere mehr als 40h anderweitig zu arbeiten, wurde er etwas sparsam. Auf den Hinweis, dass Einkommen auch etwas mit möglicher Arbeitsleistung zu tun habe, wurde er noch sparsamer. Er kam dann auf einen deutlich reduzierten Ansatz. Immer noch zu viel, aber ich hatte auch keine Lust auf den Rechtsweg.

Der „Betreffende“ übt einen solchen aus.
:grin:

Danke schon einmal für Deine Antwort. Hat sich der „Betreffende“ wohl tatsächlich selbst ein Bein gestellt.

Gruß,
Eva

Hallo!
Ich hoffe, ich bin Dir mit meinem Beharren auf dem „hypothetischen Fall“ nicht auf die Füße getreten, das war nicht meine Absicht. Man wird beim Stellen einer Frage so ernsthaft darüber belehrt, dass nur abstrakte Sachverhalte erlaubt sind - darauf habe ich angespielt :smile:

Nichmals Danke für deine Antwort und schönes Wochenende!
Eva

Kein Thema! Was nur so eine Frage, weil das immer wieder gerne durcheinander geht (auch bei uns in der Firma wird immer von den „Freiberuflern“ gesprochen). So lange nicht schlimm, wie dann nicht wirklich mal jemand meint, tatsächlich unter die hierfür geltenden Regularien zu fallen.