Krankenkasse in der Elternzeit

Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Teilforum richtig bin: ich schildere einfach mal den Fall:

Man stelle sich vor, eine Person befindet sich im Vorbereitungsdienst eines Bundeslandes und ist in diesem Zusammenhang auf Widerruf verbeamtet. Die Person ist für den Vorbereitungsdienst aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten und in eine private Krankenkasse zu einem speziellen Ausbildungstarif eingetreten.
Vorgesehen war, dass nach Ende des Vorbereitungsdienstes eine entfristete Verbeamtung erfolgt und ensprechend die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung gesichert ist.
Die Situation hat sich aber geändert. Man gehe davon aus, dass die Person innerhalb des Vorbereitungsdienstes schwanger geworden ist und ein Kind auf die Welt gebracht hat. Der Vorbereitungsdienst wurde indes lediglich für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes unterbrochen und der Dienst danach bis zum eigentlichen Vertragsende abgeleistet.
Man stelle sich weiterhin vor, die Person möchte nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in die Elternzeit gehen bzw. Elterngeld beziehen. Parallel dazu ist keine nahtlose Weiterbeschäftigung als Beamter möglich. Die Person müsste sich also eigentlich für die Dauer der Elternzeit privat weiterversichern, allerdings zu einem deutlich höheren Tarif.

Um dem zu entgehen, hat die Person in direktem Anschluss an den Vorbereitungsdienst eine sozial- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung befristet für die Dauer von einem Monat aufgenommen, um wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können und hat die Elternzeit bzw. Elterngeld direkt im Anschluss bzw. parallel zu diesem einen „Arbeitsmonat“ beantragt.

  1. Was ist nun zu beachten?
  2. Muss die Person in irgendeiner Form der Krankenkasse gegenüber erklären, dass es eine Elternzeit gibt und keine Beitragszahlungen über den Arbeitgeber und sie selbst mehr erfolgen? Oder funktioniert das automatisch?
  3. Wie verhält sich die Krankenkasse nach Ablauf der Elternzeit, wenn keine unmittelbare Weiterbeschäftigung erfolgen sollte?

Es besteht kein Anspruch auf ALG I.

Eine Familienversicherung scheidet aus, da nicht verheiratet und sich der Partner zudem im Ausland zum Arbeiten und Leben aufhält.

Vielen Dank!

Hallo,

Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Teilforum richtig bin:
ich schildere einfach mal den Fall:

Man stelle sich vor, eine Person befindet sich im
Vorbereitungsdienst eines Bundeslandes und ist in diesem
Zusammenhang auf Widerruf verbeamtet. Die Person ist für den
Vorbereitungsdienst aus der gesetzlichen Krankenkasse
ausgetreten und in eine private Krankenkasse zu einem
speziellen Ausbildungstarif eingetreten.
Vorgesehen war, dass nach Ende des Vorbereitungsdienstes eine
entfristete Verbeamtung erfolgt und ensprechend die
Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung gesichert
ist.
Die Situation hat sich aber geändert. Man gehe davon aus, dass
die Person innerhalb des Vorbereitungsdienstes schwanger
geworden ist und ein Kind auf die Welt gebracht hat. Der
Vorbereitungsdienst wurde indes lediglich für die Dauer des
gesetzlichen Mutterschutzes unterbrochen und der Dienst danach
bis zum eigentlichen Vertragsende abgeleistet.
Man stelle sich weiterhin vor, die Person möchte nach
Abschluss des Vorbereitungsdienstes in die Elternzeit gehen
bzw. Elterngeld beziehen. Parallel dazu ist keine nahtlose
Weiterbeschäftigung als Beamter möglich. Die Person müsste
sich also eigentlich für die Dauer der Elternzeit privat
weiterversichern, allerdings zu einem deutlich höheren Tarif.

Wenn diese Person verheiratet wäre
bestünde evt. die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung.

Um dem zu entgehen, hat die Person in direktem Anschluss an
den Vorbereitungsdienst eine sozial- und
rentenversicherungspflichtige Beschäftigung befristet für die
Dauer von einem Monat aufgenommen, um wieder in die
gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können und hat die
Elternzeit bzw. Elterngeld direkt im Anschluss bzw. parallel
zu diesem einen „Arbeitsmonat“ beantragt.

Dies bedeutet also, man hat den Beamtenstatus aufgegeben ?

Und nach dem einen Monat endet die Versicherungsmöglichkeit in der GKV und die Person muss wieder in die PKV zurück.

Die Person sollte sich mit ihrem Versicherungsberater unterhalten.
Es besteht sicherlich die Möglichkeit die PKV zu einem günstigen 100 % Tarif weiter zu führen. Evt. mit Leistungseinschränkungen.

Gruß Merger

rentenversicherungspflichtige Beschäftigung befristet für die Dauer von einem Monat aufgenommen, um wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können

Ich bin kein GKV Experte, vermute aber, dass dieser Zeitraum nicht reichen wird, um dauerhaft in der GKV zu bleiben.

  1. Was ist nun zu beachten?

Das man selber aktiv wird und die Situation baldmöglichst klärt. Das bewahrt einen vor unliebsamen Überraschungen und Nachforderungen der Krankenkasse oder -versicherung

  1. Muss die Person in irgendeiner Form der Krankenkasse
    gegenüber erklären, dass es eine Elternzeit gibt und keine
    Beitragszahlungen über den Arbeitgeber und sie selbst mehr
    erfolgen?

Ich würde es auf jeden Fall tun.

Oder funktioniert das automatisch?

Darauf würde ich mich nicht verlassen.