Krankenkasse Kostenübernahme Podologie

Liebe/-r Experte/-in,

durch eine schwere rheumatische Erkrankung mit mehrfachem Gelenkersatz, bin ich auf Hilfe bei der Fußpflege durch eine Podologin angewiesen.

Dies wurde mir auch von mehreren Ärzten bescheinigt.

Nun ist es so, daß meine neue Kasse nach der Fusion mit meiner alten Kasse, die Kostenübernahme ablehnt. Zuvor wurden mir die Kosten von 25€ alle 5 Wo. erstattet. Nun verweist man darauf, daß es nicht im Leistungskatalog steht. (Das war ja vorher auch schon eine Einzelfallentscheidung). Außerdem erachtet man es nicht für med. sinnvoll und notwendig. (Dabei hatte ich mir schon einmal die Hüfte beim Schuhe zubinden ausgekugelt).

Inzwischen bin ich in Widerspruch gegangen. Dieser wurde abgewiesen, man lege den Vorgang nunmehr einem ehrenamtlichen Ausschuß vor. Seitdem…warten seit mehreren Monaten.

Kann mir jemand weiterhelfen? Was kann ich noch tun?

Im voraus vielen Dank
Claudia

Hallo, leider ist es wirklich so, dass nur noch Fußpflege bei Diabetikern genehmigt wird mit 12,50 Euro pro Behandlung alle 6 Wochen.Ich hatte eine Wachkomapatientin, da haben die Angehörigen sich durch mehrere Instanzen gequält aber ohne Erfolg. Daher kann ich Dir keine Hoffnungen machen.Du wirst es selber bezahlen müssen.
Liebe Grüße Gaby

Hallo,

die Podologie ist nur unter gewissen Umständen Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (Diabetes Mellitus mit Komplikationen an den Füßen). Wenn Deine Krankenkasse bisher die Leistung bewilligt hat und jetzt nicht mehr, wirst Du wohl nichts machen können :frowning: Oder Du suchst Dir eine Krankenkasse, die das übernimmt :wink: Ob es allerdings eine gibt: keine Ahnung…

Mfg

Matthias

Sorry, ich bin der falsche Ansprechpartner. Ich bin Experte für Beitrags- und Versicherungsrecht der gesetzlichen Kassen, Du brauchst einen Experten für Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen.

Hallo Claudia,

im Moment kannst du nur abwarten.

Der Vorgang ist vor dem Widerspruchsausschuß. Dieser Entscheidet abschließend. Danach kannst du nur noch vor dem Sozialgericht klagen.

Aber die Chancen sind sehr gering, da es sich hier um ein Entgegenkommen der Kasse ohne rechtliche Verpflichtung handelt.

MfG
Thomas H.